Einführung der 2G-Regel hat keinen Einfluss auf den Fußballspielbetrieb


15.11.2021
Verband • Spielbetrieb • Service

Mit einer weiteren Änderung der Coronaverordnung, die zunächst bis zum 11. Dezember 2021 gelten soll, wurde die 2G-Regel in Regionen, die sich mindestens für drei aufeinanderfolgende Tage in der Warnstufe "Orange" oder darüber befinden, eingeführt. Die Regelung bezieht sich dabei auf weite Teile von Veranstaltungen, Dienstleistungen und letztlich auch den vereinsbasierten Sport in Innenräumen. Entsprechend haben dort ab Stufe "Orange" nur Geimpfte und Genesene die Möglichkeit zur Teilnahme, wobei es auch für diese Personenkreise darüber hinaus eine dringende Testempfehlung im Vorfeld gibt. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gelten dabei vorerst Ausnahmenregelungen, sie dürfen die Angebote auch ohne 2G-Status mit einem vorliegenden tagesaktuellen Test (dazu zählt weiterhin die fortlaufende Testung in der Schule) wahrnehmen, Kinder unter 7 Jahren sind von den Einschränkungen gänzlich befreit.

Spielbetrieb an der frischen Luft kann fortgesetzt werden

Auf den laufenden Spielbetrieb der Amateurfußballer:innen Mecklenburg.Vorpommerns im Außenbereich hat diese Entscheidung zunächst keinen Einfluss. Während sich auf Landesebene einige Staffeln bereits in der Winterpause befinden, stehen z.B. in der Herren-Verbandsliga (letzter Spieltag am 11./12. Dezember) oder aber in zwei Staffeln der Herren-Landesklassen der AOK-Verbandsliga der Frauen sowie in einigen Nachwuchsligen (letzter Spieltag: 27./28. November) noch einige Begegnungen aus.

Weiterführende Einflüsse der 2G-Regel für den Sport – hier vornehmlich für den Hallenbetrieb – hat der Landessportbund auf seiner Internetseite aufgearbeitet.

Qualifizierungsmaßnahmen: Entwicklung im Auge behalten

Je nach Veranstaltungsort kann die Entscheidung hinsichtlich der 2G-Regel derweil die Durchführung von Bildungsmaßnahmen des Landesfußballverbandes (LFV) betreffen. Der LFV wird die angemeldeten Teilnehmer:innen entsprechend vorab informieren.


Newsletter

Immer direkt informiert: Der LFV-Newsletter bietet alle zwei Wochen einen Überblick über die relevanten Themen rund um den Fußball in Mecklenburg-Vorpommern. Verpasse keine Highlights oder aber auch Hinweise auf bevorstehende Veranstaltungen mehr und bleibe immer auf dem Laufenden.

Mit Anklicken des Buttons "Meine Daten übermitteln" wird uns die Einwilligung erteilt, E-Mails an die angegebene Mail-Adresse zusenden zu dürfen. Diese Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Weitere Informationen können unserer Datenschutzbestimmung entnommen werden.




Der LFV-Newsletter verfügt darüber hinaus auch über speziell den Interessen angepasste Sonderausgaben. Hierfür werden allerdings zusätzliche Daten benötigt. Hier sind weiterführende Informationen und die Anmeldung zu finden.

Aktuelles

26.04.2024 • EM-Quali
#GERPOL: Volunteers für Länderspiel in Rostock gesucht

Auch ein Länderspiel geht nicht ohne ehrenamtliches Engagement vonstatten. Ein Fakt, der selbstverständlich auch für das bevorstehende...

25.04.2024 • Vorverkauf
DFB-Frauen gegen Polen: Mehr als 10.000 Tickets nach einem Tag verkauft

Mach's noch mal, Rostock! Im Dezember 2023 sorgten über 18.000 Fans im Ostseestadion für eine eindrucksvolle Kulisse und feierten am Ende...

24.04.2024 • Ansetzung
Mathilda Reinsch pfeift Pokalendspiel der Frauen

Am 1. Mai wird Mathilda Reinsch das diesjährige Endspiel im Polytan-Landespokal zwischen dem TSV 1860 Stralsund und dem F.C. Hansa Rostock...

24.04.2024 • Nominierung
EURO 2024 mit sportlicher Beteiligung aus MV

Im Sommer findet die EURO 2024 in Deutschland statt. Am Montag, 52 Tage vor dem offiziellen Auftakt des sportlichen Großereignisses unter...

Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Kopernikusstraße 17a
18057 Rostock

Tel.: 0381 / 12855-0
Fax: 0381 / 12855-22
info[at]lfvm-v.de