Schiedsrichter
Ausbildung
Eine Anmeldung für die Ausbildung zum bzw. zur Unparteiischen erfolgt über den Kreisfußball- bzw. Fußballverband (KFV), in dem die Ausbildung erfolgt. Dies ist in der Regel der KFV, in dem der Verein, in welchem die Anwärterin bzw. der Anwärter Mitglied ist und nach Ende der Ausbildung als Schiedsrichter:in tätig sein wird, ansässig ist.
Je nach KFV umfasst die Ausbildung 20 bis 50 Unterrichtsstunden im Zeitraum von drei bis zwölf Ausbildungstagen innerhalb eines Zeitraumes von einer Woche bis sechs Wochen. Dabei erfolgt die Einführung in die Grundzüge der Fußballregeln.
- Mindestalter (i.d.R.) 14 Jahre
- Mitglied in einem Fußballverein
- Einsatzbereitschaft für jährlich mindestens 16 Spielleitungen
- Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen an sechs bis zwölf Tagen pro Jahr
Der erfolgreiche Abschluss der Schiedsrichter:innen-Ausbildung umfasst eine schriftliche Prüfung (Beantwortung von Regelfragen) und auch körperliche Prüfung (zum Beispiel 1.300-m-Lauf in sechs Minuten).
Kontakt
Schiedsrichterwesen
Hannes Ventzke
Anschrift
Kopernikusstraße 17a
18057 Rostock
Ansprechpersonen in den Kreisen
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Obmann
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Obmann
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Lehrwart
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Obmann
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Lehrwart
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Termine
Schiedsrichter-Anwärterlehrgang
KFV Mecklenburgische SeenplatteAnmeldung bis 1. Oktober