Kinderschutz

Millionen von Kinder und Jugendliche spielen in Deutschland Fußball. Das sind Millionen von jungen Menschen, die den Fußballverein als sicheren Ort des Sporttreibens erleben möchten – frei von Übergriffen, Machtmissbrauch und sexualisierter Gewalt. Kinder und Jugendliche brauchen sichere Orte und Sportvereine sollten zu diesen sicheren Orten zählen. Dort sollen sie sich wohlfühlen, soziale Kontakte pflegen, Spaß haben und miteinander bzw. voneinander lernen.

Aber: Die Studie »Safe Sport« – Schutz von Kindern und Jugendlichen im organisierten Sport in Deutschland der Deutschen Sporthochschule Köln hat unter knapp 1800 Kadersportler*innen aus 57 Sportverbänden festgestellt, dass ein Drittel der über 16-jährigen Befragten sexualisierte Gewalt im Sport erlebt bzw. erlebt hat. Jede:r neunte Befragte sogar in schwerer Form und/oder über einen längeren Zeitraum. Sexualisierte Gewalt im (Nachwuchs-)Sport ist also Realität, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch in Mecklenburg-Vorpommern.

Daher ist es wichtig, die Sportvereine für die Problematik "Kinderschutz" zu sensibilisieren. Prävention und Intervention sind zwei wichtige Phasen, mit denen Sportvereine und deren Verantwortungsträger sich auseinandersetzen sollten. Es ist wichtig die Kommunikation zu Übungsleitern, Betreuern und Mitgliedern in den Vereinen zu stärken, um bei Verdachtsmomenten entsprechend schnell reagieren zu können. Ein Verhaltenskodex sowie Handlungsgrenzen sollten offen diskutiert und letztlich entschieden werden. Das Thema sollte verantwortungsvoll und ganzheitlich bearbeitet werden und sollte nicht ignoriert werden.

Eine strukturierte Präventionsarbeit und der offensive Umgang mit dem Thema Kinderschutz zeichnen sich als Merkmale verantwortlicher und qualitativ hochwertiger Vereinsarbeit aus.

Wann ist von Kindeswohlgefährdung die Rede?

Kindeswohlgefährdung ist eine gegenwärtige Bedrohung des Grundrechtes auf Leben, körperliche Unversehrtheit und freier Entfaltung der Persönlichkeit. Diese Bedrohung kann in der Zukunft zu einer erheblichen Schädigung führen.

Erscheinungsformen der Kindeswohlgefährdung:

  • Vernachlässigung
  • Körperliche Misshandlung
  • Sexuelle Gewalt
  • Häusliche Gewalt
  • Psychische (seelische) Misshandlung
  • Mobbing
  • Ankündigung von Suizid

Kinderschutzkonzept für die Vereine

Der DFB empfiehlt den Vereinen, ein Kinderschutzkonzept zu entwickeln. Dieses sollte mindestens die folgenden Maßnahmen enthalten:

  • Maßnahme 1 - Den Verein positionieren
    Die eindeutige Position des Vereins ist wichtig und muss klar nachlesbar sein. Dies sensibilisiert für das Thema, informiert die Vereinsmitglieder und macht den Verein dadurch bereits zu einem unbequemen Ort für (potentielle) Täter.
  • Maßnahme 2 – Eine erste Anlaufstelle einrichten
    Es braucht unabhängige und vertrauenswürdige Ansprechpartner als Anlaufstelle für Sorgen und Probleme. Andernfalls läuft die Präventionsarbeit ins Leere. Die Aufgabe dieser Anlaufstelle ist die Umsetzung und die Bearbeitung von Beschwerden.
  • Maßnahme 3 – Qualifizieren und Regeln setzen
    Mitglieder des Vereinsvorstandes, Trainer und Betreuer sollten für das Thema Kinderschutz sensibilisiert und geschult werden. Zudem ist es wichtig einen Verhaltenskodex zu formulieren. Diese Verhaltensregeln müssen verbindlich sein, verschriftlicht werden und sind für jeden, der Kontakt zu den Kindern hat, durch seine Unterschrift anzuerkennen.
  • Maßnahme 4 – Das erweiterte Führungszeugnis
    Als Baustein eines Kinderschutzkonzeptes ist es sinnvoll, dass der Sportverein die Inhalte des erweiterten Führungszeugnisses prüft. Wer einen einschlägigen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis aufweist, darf nicht mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

Hier finden Sie darüber hinaus ein Muster für einen Verhaltenskodex im Verein.

Ansprechpartner im Kinderschutz – die Jugendämter

Die Kinderschutzhotline ist eine telefonische Kontaktstelle für alle Bürger des Landes. Über eine einheitliche Rufnummer (Tel. 0800/1414007) werden Meldungen über mögliche  Kindeswohlgefährdungen  aufgenommen, dokumentiert und unverzüglich an die in den Gebietskörperschaften für den Kinder- und Jugendschutz zuständigen Organisationseinheiten weitergeleitet.

Alternativ können die Jugendämter je nach Standort kontaktiert werden.


"Blick hinter die Maske"

Strategien der Täter und Täterinnen bei sexualisierter Gewalt

Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Kopernikusstraße 17a
18057 Rostock

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