Inklusion
Die Möglichkeiten von Inklusion werden oft unterschätzt. Fußball ist ein sehr geeigneter Ort, um Menschen mit und ohne Behinderungen zusammen zu bringen. Inklusionsfußball stellt sich dabei auf die Möglichkeiten von Menschen ein – denn nicht alle haben die gleichen Möglichkeiten.
Kreativität ist gefragt
Vereine können hier kreativ sein und zugleich ihr eigenes Angebot weiterentwickeln. Wer im Bereich des Inklusionfußballs aktiv werden will, sollte sich in seiner Region umschauen, welche Interessenten bzw. Interessensgruppen es gibt. Es ist auch möglich, kleinere Aktionen in diesem Themenfeld zu initialisieren – auch so kann dafür sensibilisiert bzw. gezeigt werden, dass es möglich ist, Menschen mit Behinderungen einzubeziehen.
Effekte von Inklusionsangeboten:
- Stärkung sozialer Kompetenzen
- Abbau von Vorurteilen und Berührungsängsten
- Mehr Vielfalt im Verein
- Stärkung des Verantwortungsbewusstseins
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hält auf seiner Internetseite eine Übersicht zum Inklusions- bzw. Handicapfußball. Hier gibt es weitere Informationen zu den möglichen Spielformen...
Der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern kooperiert darüber hinaus mit dem Verband für Behinderten- und Rehasport Mecklenburg-Vorpommern (VBRS). Dieser hält weiterführende Informationen und Angebote bereit:
Blindenfußball
Fußball für Menschen mit oder ohne Sehbehinderung
Fußball ID
Fußball für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung
- Verband für Behinderten- und Rehasport Mecklenburg-Vorpommern
- Deutscher Behindertensportverband (DBS)
Fußball CP
Fußball für Menschen mit einer cerebralen Bewegungsstörung
Inklusion im Spielbetrieb
Der Landsfußballverband Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht im Jugendfußball im Sinne der Inklusion den Wechsel in eine andere Altersklasse.
Auszug aus der Jugendordnung (§8 Alterklassen): Spieler*innen die nachweislich auf Grund einer körperlichen oder geistigen Behinderung dem Entwicklungsstand ihrer Altersklasse nicht entsprechen, können in Ausnahmefällen ein Sonderspielrecht erhalten. Dieses ist schriftlich durch den Verein unter Beifügung eines fachärztlichen Gutachtens beim zuständigen Jugendausschuss (Kreis/Land) zu beantragen, der über das Sonderspielrecht und dessen Dauer entscheidet.