2G plus: LFV passt Zugangsregelung für Veranstaltungen an


16.11.2021
Verband • Qualifizierung • Soziales • Service

Der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern (LFV) reagiert auf die kürzlich erfolgte Anpassung der Coronaverordnung durch die Landesregierung. Ab dem 16. November gelten daher neue Voraussetzungen für die Teilnahme an Verbandsveranstaltungen fernab des Spielbetriebs, die komplett oder auch nur zu Teilen in Innenräumen stattfinden. Hier wird seitens des LFV künftig – und aufgrund der größtenteils dezentralen Lage der Veranstaltungsorte bzw. Wohnorte der Teilnehmer:innen flächendeckenddie 2G plus-Regelung Anwendung finden.

Schnell- oder Selbsttest vor Teilnahme obligatorisch

Neben der maßgebenden behördlichen Vorgabe, dass mindestens ab der regionalen Coronawarnstufe "Orange" lediglich genesene bzw. geimpfte Personen für derartige Aufeinandertreffen teilnahmeberechtigt sind, wird der LFV auch die dringende Empfehlung für einen Test im Vorfeld der Teilnahme umsetzen. Der tagesaktuelle Test wird dabei als verpflichtendes Element eingeführt. In diesem Zusammenhang werden sowohl Nachweise aus anerkannten Schnelltestzentren als auch Arbeitgeberbescheinigungen akzeptiert. Sofern diese nicht vorliegen, wird der LFV für entsprechende Veranstaltungen vorerst bis zum Ende des Jahres ergänzend auch Selbsttests vorhalten, die vor Beginn im Vier-Augen-Prinzip durchgeführt werden müssen.

Unabhängig vom Impfstatus erfüllen Schüler:innen unter 18 Jahren im Zuge einer bis 31. Dezember bestehenden Ausnahmeregelung sämtliche Voraussetzungen für die Teilnahme (u.a. durch die fortlaufende Testung in den Schulen).

Fürsorgepflicht und Angebot in angespannter Lage gewährleisten

"Wir handeln als Verband – wie schon bisher geschehen – weiterhin auf Basis der behördlichen Richtlinien und Verordnungen. In unserer Rolle als Dienstleister für alle Vereine und deren Mitglieder sind wir uns aber natürlich auch unserer Fürsorgepflicht in dieser angespannten Lage bewusst. Um eben diese Fürsorgepflicht bei Aufrechterhaltung aller bisher vorgesehenen verbandlichen Veranstaltungen in Innenräumen weiterhin gewährleisten zu können, sehen wir die obligatorische Umsetzung der Schnell- bzw. Selbsttestung anwesender Personen bei Präsenzveranstaltungen im Vorfeld als wichtige Maßnahme an", sagt LFV-Präsident Joachim Masuch.

Generell erfolgt seitens des Landesfußballverbandes eine Prüfung aller bevorstehenden bzw. geplanten Präsenzveranstaltungen. Soweit diese aus etwaigen Gründen nicht alternativ gänzlich digitalen Formaten durchgeführt werden können, gilt vor Ort (auch für Teilnehmer:innen von hybriden Veranstaltungen) die 2G plus-Regel.


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