Aussetzung der Wartefrist endet am 10. Juni


11.06.2021
Spielbetrieb • Männer • Frauen • Junioren • Juniorinnen

Mit der seit dem 11. Juni 2021 wieder möglichen Durchführung von Fußballspielen endete tags zuvor laut Beschluss des LFV-Präsidiums vom 11. Februar 2021 auch die seit dem 2. November 2020 ausgesetzte Wartefrist im Rahmen von Vereinswechseln. Gemäß der gültigen Beschlüsse des erweiterten Vorstandes des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LFV) vom 7. Mai 2020 werden im Altersbereich der Frauen und Männer "Zeiträume, in denen aufgrund der Covid-19-Pandemie kein Spielbetrieb durchgeführt wird, bei der Berechnung des 6-Monats-Zeitraums nicht berücksichtigt". Gleiches gilt für die in den Ordnungen definierte viermonatige Wartefrist bei den Junior:innen.

Diese Regelung umfasst mit Rückblick auf die Entwicklungen seit Pandemiebeginn und den zugehörigen behördlichen Entscheidungen zwei längere Zeiträume:

  • 13. März 2020 - 30. Juni 2020 = 110 Tage
  • 2. November 2020 - 10. Juni 2021 = 221 Tage

Die beiden genannten Zeitäume werden demnach bei zuletzt bereits bearbeiteten Wechselvorgängen (hier erfolgt ggf. eine Anpassung) als auch bei kommenden Wechselanträgen von Vereinen für Spieler:innen nicht auf die jeweils festgelegte Wartefrist bei fehlender Zustimmung des abgebenden Vereins mit angerechnet. Die Einsatzmöglichkeit für den neuen Verein in Pflichtspielen kann sich demnach verzögern. Weitere Informationen zu Vereinswechseln und Wartefristen inkl. Rechenbeispielen sind im FAQ-Bereich des Passwesens auf www.lfvm-v.de zu finden.


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