Fußballspiele in Coronazeiten: Bestimmungen und Auflagen


09.07.2020
Verband • Spielbetrieb

Am 30. Juni 2020 – zwei Wochen nach der kompletten Öffnung des Trainingsbetriebes unter Auflagen – informierte die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns über die erfreuliche Möglichkeit, dass die Amateurfußballer*innen auch den Spielbetrieb wieder aufnehmen können. Die entsprechende Verordnung tritt am 10. Juli in Kraft, der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern (LFV) hatte in diesem Zusammenhang die komplette Aussetzung des Spielbetriebes zum 11. Juli aufgehoben. Wichtig zu wissen: Auch die im Zuge der Lockerung nun wieder mögliche Durchführung von Freundschaftsspielen und Turnieren (mit oder ohne Zuschauer) ist nur unter Einhaltung von Auflagen möglich.

Diese sind der entsprechenden "Verordung der Landesregierung zur Corona-Lockerungs-LVO MV und zur Änderung der Quarantäneverordnung", die am 9. Juli 2020 veröffentlicht wurde, als Anlage beigefügt. Hier geht es zur kompletten Anlage 21 mit den Auflagen für Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport (Sportbetrieb). Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern (LSB) hält hierzu auch einen Überblick auf seiner Internetseite in einem Beitrag bereit.

Der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern wird seine Vereine in den kommenden Tagen mit zusätzlichen sportartspezifischen Ergänzungen bzw. Empfehlungen für die Vorbereitung und Durchführung des Spielbetriebes unterstützen. Für den Trainingsbetrieb hält der Leitfaden "Zurück auf den Platz" des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bereits wesentliche Informationen hierzu bereit. Angesichts der vielfältigen Gegebenheiten in den verschiedenen Sportstätten sind jedoch weiterhin individuelle Konzepte im Bereich der Hygiene und ggf. Sicherheit hinsichtlich der Anzahl der anwesenden Personen notwendig. Die Abstandsregel gilt – selbstverständlich unabhängig vom rein fußballerischen Aspekt in Training und Spiel – weiterhin für alle Beteiligten sowohl auf als auch neben dem Platz.



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