Schiedsrichter:innen-Eintrittskarten
Schiedsrichter:innen im Besitz eines gültigen Schiedsrichter:innen-Ausweises (digital bzw. analog) haben freien Eintritt zu allen Spielen im DFB-Gebiet. Für jedes Bundesspiel (1. & 2. Bundesliga, 3. Liga) sind Freikarten, möglichst Sitzplätze, für Schiedsrichter:innen bereitzustellen.
Für die Spiele des F.C. Hansa Rostock (2. Bundesliga) gibt es daher ein gesondertes Kontingent an Schiedsrichter:innen-Eintrittskarten. Diese werden im Vorfeld einer Partie in der Geschäftsstelle des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LFV) in Rostock ausgegeben. Am Spieltag erfolgt die Ausgabe durch den Ordnungsdienst des F.C. Hansa Rostock.
Wichtiger Hinweis: Aufgrund der Coronapandemie und evtl. Beschränkungen der Zuschauerkapazität im Ostseestadion kann das Kontingent für Schiedsrichter-Eintrittskarten ggf. reduziert sein bzw. komplett entfallen!
Vor dem Spieltag: Ausgabe durch den Landesfußballverband
Die Schiedsrichter-Eintrittskarten sind jeweils ab Mittwoch vor dem eigentlichen Spieltermin am Wochende (für Spiele unter der Woche wird vorab eine Sonderregelung kommuniziert) erhältlich. Die Ausgabe erfolgt in der Geschäftsstelle des LFV zu den veröffentlichten Sprechzeiten. Eine entsprechende Voranmeldung inkl. Terminvereinbarung ist erforderlich (Mail: oliver.nitzsche[at]lfvm-v.de / Telefon: 0381/1285517). Die Ausgabe erfolgt bis Freitag vor dem jeweiligen Spieltermin. Die Ticketausgabe erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Schiedsrichter-Ausweises. Es wird nur ein Ticket je gültigem Schiedsrichter-Ausweis ausgegeben. Wichtig: Die entsprechenden Kontaktdaten für die Nachverfolgung von Infektionsketten sind anzugeben und zu unterzeichnen.
Am Spieltag: Ausgabe durch den F.C. Hansa Rostock
Diese Option wird nur angeboten, sofern noch ein Kontingent für Schiedsrichter-Eintrittskarten vorhanden ist!
Die Schiedsrichter-Eintrittskarten zu den Heimspielen im Ostseestadion erfolgt auf dem Gästeparkplatz an der ehemaligen Geschäftsstelle des F.C. Hansa aus einem Fahrzeug des zuständigen Ordnungsdienstes heraus. Die Ticketausgabe erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Schiedsrichter-Ausweises. Es wird nur ein Ticket je gültigem Schiedsrichter-Ausweis ausgegeben. Wichtig: Die entsprechenden Kontaktdaten für die Nachverfolgung von Infektionsketten sind anzugeben und eigenhändig zu unterzeichnen (keine Übergabe von Tickets an nicht anwesende Personen).