Verbandsgerichts-Urteile zur Abstiegsregelung
Durch die heute bekanntgegebenen Urteile des Verbandsgerichts des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LFV M.-V.) bezüglich der Änderung des § 9 der Spielordnung durch den Vorstand des LFV M.-V. vom 29. April 2016 ergibt sich für die laufende Saison die Beibehaltung der vor dem Beschluss vom 29. April 2016 geltenden Abstiegsregelung. Dieses bedeutet, dass am Ende der Saison 2015/2016 nur der 15. der Verbandsliga in die Landesliga absteigt.
Sollte es bis zum 30. Juni 2016 zu einem insolvenzbedingten Abstieg eines Vereins aus einer NOFV-Spielklasse kommen, wird dieser Verein in die Verbandsliga eingestuft. In der Saison 2016/2017 wird in diesem Fall mit 17 Mannschaften gespielt.
Alle weiteren Auf- und Abstiegsfragen ergeben sich aus der vor Saisonbeginn 2015/2016 bekanntgegebenen Regelung.
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