Richtigstellung: Angepasstes Aufstiegsrecht für Spielgemeinschaften im Nachwuchs bereits gültig


06.12.2018
Spielbetrieb • Junioren

Im Zuge der aktuellen Berichterstattung zum Thema „Aufstiegsrecht von Spielgemeinschaften im Nachwuchsbereich bis in die landeshöchste Spielklasse (Verbandsliga) in Mecklenburg-Vorpommern“ ist es leider sowohl von Seiten des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LFV M.-V.) als auch von Seiten der Medien zu Fehlinformationen bzw. Fehlinterpretationen gekommen.

Quellen

Der LFV M.-V. stellt fest

  1. Mit dem Vorstandsbeschluss vom 23. Oktober erlangten alle auf dem 8. Ordentlichen Verbandstag des LFV M.-V. in Linstow gefassten Beschlüsse hinsichtlich von Ordnungen mit selbigem Termin (5. Oktober 2018) ihre Gültigkeit. Diese Information wurde entsprechend auf der offiziellen Internetseite des Verbandes am 26. Oktober veröffentlicht. (https://www.lfvm-v.de/news/article/ordnungsaenderungen-des-8-ordentlichen-verbandstag-auf-einen-blick)

    Zu den seither gültigen Änderungen gehört demnach auch der Antrag des FV Vorpommern-Greifswald zur Erweiterung des Aufstiegsrechtes für Spielgemeinschaft im Nachwuchsbereich, welches zuvor nur bis zur Landesliga möglich war. Mit der Neufassung ist der Aufstieg von Nachwuchs-Spielgemeinschaften „bis zur höchsten Verbandsspielklasse“ nunmehr möglich. Dieser Umstand greift auch schon für die laufende Saison 2018/2019.

  2. Die im Vorfeld des Saison 2018/2019 verabschiedeten Auf- und Abstiegsregelungen im Nachwuchsbereich beziehen sich auf die jeweils aktuell gültigen Ordnungen des LFV M.-V.. Entsprechend ist die Tatsache, dass der Verbandstag nach Beginn der laufenden Spielzeit stattgefunden hat, diesbezüglich nicht von Relevanz.

  3. Bei den in den Quellen genannten Beispielen aus Sachsen-Anhalt handelt es sich nicht um Spielgemeinschaften, sondern um nicht gleichzusetzende Jugendfördervereine (JFV). Und nur diesen ist durch die gültigen Ordnungen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) der Aufstieg in überregionale Spielklassen gestattet. Bezugnehmend auf Spielgemeinschaften heißt es in der DFB-Jugendordnung (§7d, Punkt 3): „Die Einordnung einer Spielgemeinschaft in eine Spielklasse  obliegt den Mitgliedsverbänden. Eine Teilnahme von Spielgemeinschaften an landesverbandsübergreifenden Spielklassen ist unzulässig.“

  4. Die Behauptung, dass in diesem Zusammenhang auch eine Entscheidung über ein erweitertes Aufstiegsrecht von Spielgemeinschaften im Herrenbereich ansteht („Auch im Spielausschuss der Herren wurde der gleiche Antrag bereits gestellt“), ist falsch und entspricht nicht den Tatsachen.

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