Offizielle Stellungnahme zum Vorfall in der A-Junioren Verbandsliga


12.06.2015

1. Mit Staunen und einer gewissen Verwunderung haben auch wir, als Verantwortliche des Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern (LFV M.-V.), die Ergebnisse am letzten Spieltag der A-Junioren-VL zur Kenntnis genommen.

Dies relativiert sich jedoch, wenn man berücksichtigt, dass es sich bei den beiden um die Meisterschaft kämpfenden Mannschaften des FC Mecklenburg Schwerin (FC MSN) und des 1. FC Neubrandenburg (1. FC Nbdg.), um die mit Abstand leistungsstärksten Mannschaften handelt, die mit jeweils 9 Punkten Vorsprung und einem positiven Torverhältnis von + 86 bzw. + 85 Toren die Meisterschaft unter sich ausgemacht haben.

2. Zu der am 08.06.2015 beim LFV M.-V. per E-Mail eingegangenen Information des Herrn Hans-Joachim Schröder, er werde Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Spielmanipulation und Wettbewerbsverzerrung, aufgrund der Vorkommnisse im letzten Punktspiel der Saison, zwischen dem FC MSN und Rostocker FC (RFC) stellen, können wir mitteilen, dass nach den bisher dem LFV M.-V. vorliegenden Erkenntnissen die Punktspiele zwischen dem FC MSN ./. RFC und dem GSC ./. 1. FC Nbdg. korrekt durchgeführt wurden.

Diesbezüglich sind die vier beteiligten Mannschaften, die Schiedsrichter und die Beobachter vor Ort durch den für den Jugendspielbetrieb zuständigen Vorsitzenden des Jugendausschusses, Eckhard Stender, um die Abgabe von Stellungnahmen gebeten worden, damit sich der LFV M.-V. ein Bild von den Vorgängen machen kann. Sollten wir hierbei Unregelmäßigkeiten feststellen, werden wir diesen selbstverständlich konsequent nachgehen.

Auch nach Vorlage der Stellungnahmen ergibt sich für den LFV M.-V. keine andere, als die bisher geschilderte Sichtweise. Sobald die Staatsanwaltschaft wegen der Strafanzeige des Herrn Schröder Ermittlungen in der Sache aufnimmt und sich diesbezüglich an den LFV M.-V. um Unterstützung wendet, werden wir dieser Bitte vollumfänglich nachkommen.

3. Ein nach § 11 der RVerfO LFV M.-V. zulässiger Einspruch gegen die Wertung der Punktspiel FC MSN ./. RFC u./o. GSC ./. 1. FC Nbdg. wurde bislang nicht eingelegt. Dieser wäre zwischenzeitlich auch verfristet, da die Einspruchsfrist für die letzten drei Punktspiele lediglich zwei Tage beträgt. Voraussetzung für einen erfolgreichen Einspruch wäre der Nachweis, dass bei dem/den Spiel(en) gegen die Satzung des LFV M.-V., seine Ordnungen, Richtlinien, Durchführungsbestimmungen oder die Fußballregeln verstoßen wurde.

4. Die zunehmenden Rückzüge von Mannschaften während der laufenden Saison aus dem Spielbetrieb und das vermehrte Nichtantreten von Mannschaften insbesondere in der Rückrunde im Nachwuchsspielbetrieb haben den Jugendausschuss bereits Ende Mai 2015 veranlasst, in Zusammenarbeit mit der AG Satzung und Ordnung einen Vorschlag für die Neuregelung der Ermittlung der Meister und Auf- bzw. Absteiger ab dem Spieljahr 2015/16 zu erarbeiten, der dem Vorstand des LFV M.-V. auf seiner Sitzung am 25.06.2015 zur Abstimmung vorgelegt wird.

Danach soll bei Mannschaften, die am Ende eines Spieljahres in der Tabelle punktgleich auf einem Platz von besonderer Bedeutung stehen (Meister, Auf- und Abstieg), nicht das Torverhältnis, sondern zunächst der direkte Vergleich, der betroffenen Mannschaften und bei Punkt- und Torgleichheit ggf. Entscheidungsspiele entscheidend sein. Bei dem direkten Vergleich soll außerdem berücksichtigt werden, dass eine Mannschaft, die in der laufenden Saison zu einem Spiel nicht angetreten ist, von vornherein unterlegen ist.

Die entsprechenden Einzelheiten werden jeweils vor Spieljahresbeginn in den Richtlinien des Jugendausschusses festgelegt und veröffentlicht. Mit dieser Regelung kann sichergestellt werden, dass Ungleichheiten, die im Zusammenhang mit Sportgerichtsentscheidungen wegen Nichtantretens von Mannschaften entstehen können, nicht ggf. ausschlaggebend für die Entscheidungen um die Meisterschaft oder den Auf- und Abstieg sind.




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