Landespokal: Sportgericht nimmt Wertung am grünen Tisch vor
Das Sportgericht des Landesfußballverbandes (LFV) hat bezüglich der Erstrundenpartie im Lübzer Pils Landespokal zwischen dem Brüsewitzer SV und dem SV Hafen Rostock ein Urteil gefällt. Demnach erfährt die Begegnung eine nachträgliche Wertung am grünen Tisch. Die Gäste aus Rostock, welche das Spiel am vergangenen Sonnabend mit 10:9 nach Elfmeterschießen für sich entschieden haben, scheiden demnach mit einer 0:3-Niederlage aus dem Wettbewerb aus. Sofern die Entscheidung rechtskräftig wird, steht demnach der Brüsewitzer SV in der 2. Hauptrunde des Lübzer Pils Landespokals. Der SV Hafen Rostock hat die Möglichkeit, binnen sieben Tagen Berufung gegen dieses Urteil einzulegen.
Rechtsmittel der Berufung möglich
Ausschlaggebend für das eingeleitete Eilverfahren war ein sechster Spielerwechsel des SV Hafen Rostock in der Verlängerung. Dies ist gemäß der gültigen Durchführungsbestimmungen des Lübzer Pils Landespokals und der aktuellen LFV-Spielordnung nicht gestattet. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Regelung liegt bei den teilnehmenden Vereinen. Letzteres wurde im Präzendenfall aus dem Jahr 2021 eindeutig geklärt: In diesem hatte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in erster und das DFB-Bundesgericht in zweiter Instanz ein ähnliches Vergehen im DFB-Pokal zu Lasten des VfL Wolfsburg ausgelegt.
Sollte das Urteil des LFV-Sportgerichts rechtskräftig werden, würde der Brüsewitzer SV in der 2. Runde des Lübzer Pils Landespokals in einem Heimspiel auf den SV 90 Görmin treffen. Dies hatte die Auslosung am Dienstag in Rostock ergeben. "Eine offizielle Ansetzung – egal in welcher Konstellation – kann erst nach Ablauf der Fristen oder einer möglichen Berufung erfolgen", erklärt Staffelleiter Peter Dluzewski.
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