Der nächste Schritt: Mindestabstand im Trainingsbetrieb aufgehoben


16.06.2020
Verband • Spielbetrieb • Männer • Frauen • Junioren • Juniorinnen

Das ist eine gute Nachricht für alle Fußballspielenden in Mecklenburg-Vorpommern: Mit der Aktualisierung der Verordnung zur angemessenen Öffnung nach den Corona-Schutzmaßnahmen vom 15. Juni 2020 durch die Landesregierung wird die Abstandsregel im Bereich des Trainings im Freizeit- und Breitensport aufgehoben. Diese umfasst im Kern die Gestaltung der Übungseinheiten, in denen nun auch Trainingsformen durchgeführt werden dürfen, bei denen der bisherige Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Ebenfalls neu ist die Möglichkeit der Nutzung von ggf. zur Verfügung stehenden Duschen. In beiden Fällen sind entsprechende Vorgaben seitens der Behörden umzusetzen.

Ohne Abstand trainieren: Was sind die Vorgaben?

Konkret heißt es aktuellen Fassung der Verordnung vom 15. Juni 2020 in Sachen Trainingsbetrieb (Auszug): "Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt nicht für die Ausübung des sportlichen Trainings im Freien und auf Indoor-Sportanlagen im Freizeit- und Breitensport, sofern die Hygieneanforderungen und Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Die Trainingsgruppen sollen möglichst konstant zusammengesetzt sein. Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionen mit COVID-19 müssen Trainingsteilnehmende für jeden Trainingstag und jedes Training in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden..." Hier geht es zum vollständigen Änderungstext der Verordnung.

Für die Nutzung von Duschmöglichkeiten rund um das Training gilt: "Hinsichtlich der Nutzung von Duschen sowie Schwimmbecken, Saunen, Wellnessbereichen und Solarien sind die auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern veröffentlichten Hinweise für Schwimm- und Badebecken inklusive Freibäder des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern einzuhalten." Hier geht es zu den Hinweisen für Schwimm- und Badebecken.

Keine Pflicht- und Freundschaftsspiele

Untersagt bleibt dagegen der Wettkampfbetrieb in Kontaktsportarten, zu denen sich der Fußball zweifellos zählen darf. Dementsprechend hat die vom Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern (LFV) am 1. April beschlossene Aussetzung des Spielbetriebs weiterhin Bestand. Mit dem Beschluss des erweiterten Vorstands vom 7. Mai wurde die Saison 2020/2021 (mit Ausnahme des Lübzer Pils Cups der Herren) ohnehin zum 30. Juni 2020 ohne Wiederaufnahme des Spielbetriebs vorzeitig beendet.


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