Ab 2. Februar: Höhere Mindestvergütung bei Verträgen für Spielerinnen und Spieler
Nach dem unmittelbar bevorstehenden Ende der laufenden Wechselperiode ergibt sich eine wesentliche Änderung für künftige Vertragsabschlüsse im Fußball. Der Vorstand des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat beschlossen, dass die monatliche Mindestvergütung ab dem 2. Februar 2024 bei 350 Euro liegen muss. Bislang betrug dieser Wert 250 Euro.
Diese Anpassung gilt nicht für Verträge, die vor dem 2. Februar 2024 abgeschlossen wurden und ebenso nicht für automatische Verlängerungen von Verträgen, die per Option schon vor dem 2. Februar 2024 im gültigen Vertragswerk verankert wurden. Für jede anderweitige Form von Vertragsverlängerungen gilt spätestens nach Ablauf der ursprünglichen Grundlaufzeit die neue monatliche Mindestvergütung in Höhe von 350 Euro. Als Gründe für die Anhebung führt der DFB unter anderem die Inflation sowie die angestrebte Reduzierung des Umgehens etwaiger Ausbildungsentschädigungen bei Vereinswechseln.
Verlängerung: Aktive mit Vertrag können bis 1. Februar 2024 wechseln
Im Bereich des Landesfußballverbandes sind derzeit 131 Spielende unterhalb des Profibereichs der Deutschen Fußball-Liga (DFL) mit einem entsprechenden Vertrag registriert (Stand: 26. Januar 2024). Für sie endet die aktuelle noch laufenden Wechselperiode II für Vertragsspieler:innen in diesem Winter erst am 1. Februar 2024. "Die Änderung erfolgt, um einen Gleichlauf mit den Regelungen der Lizenzspieler herzustellen", heißt es von Seiten des DFB. Für Amateure endet die Wechselperiode II weiterhin am 31. Januar 2024.
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