Entscheidung

Verbandsgericht weist Beschwerde des F.C. Hansa Rostock zurück

Das letzte sportrechtliche Wort hinsichtlich des Spieltermins für das Halbfinale im Lübzer Pils Landespokal zwischen dem FC Schönberg 95 und dem F.C. Hansa Rostock ist gesprochen. Das Verbandsgericht des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LFV) hat die diesbezüglich eingelegte Beschwerde des F.C. Hansa zurückgewiesen. Die Ansetzung für Donnerstag, den 1. Mai (Anstoß: 14 Uhr) bleibt demnach bestehen. Die Entscheidung wurde aufgrund der Dringlichkeit in einem Eilverfahren gefällt.

Die Rostocker hatten in den Tagen nach der Bekanntgabe der Neuansetzung der Drittliga-Begegnung in Unterhaching auf den 29. April 2025 – mit Blick auf die Belastung der Spieler und dem nachfolgenden Punktspiel am 3. Mai in Sandhausen – einen Verlegungsantrag für das Pokalspiel gestellt. Dieser wurde vom LFV abgelehnt. Daraufhin hat der F.C. Hansa Rostock in der vergangenen Woche Beschwerde beim Verbandsgericht eingelegt. Nachdem der Deutsche Fußball-Bund (DFB) die Partie in Unterhaching zuletzt nochmals auf den 7. Mai verlegt hatte, hielt der Verein seine Beschwerde mit Verweis auf die Partie in Sandhausen aufrecht.

Das Verbandsgericht verweist in seinem Urteil unter anderem darauf, dass es weder in den Satzungen, Ordnungen und Bestimmungen des DFB noch des LFV einen definierten Mindestzeitraum zwischen zwei Spielen gibt. Demnach „musste sich der Landesfußballverband jedoch nicht zu einer Verlegung veranlasst sehen“, heißt es in der mehrseitigen Begründung.

Der FC Schönberg 95 bestreitet ebenso wie der F.C. Hansa Rostock am Sonnabend nach dem Halbfinale sein nächstes Pflichtspiel.

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