Entscheidung

Verbandsgericht weist Berufung des Penzliner SV zurück

Das Verbandsgericht des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LFV) hat die Berufung des Penzliner SV gegen die Wertung der Viertelfinalbegegnung im Lübzer Pils Landespokal beim FC Förderkader René Schneider (Endstand: 2:1 nach Verlängerung für den FC Förderkader René Schneider) zurückgewiesen.

Der Verein hatte nach der Partie vom 22. März 2025 fristgerecht den vermeintlichen Einsatz eines nicht spielberechtigten Akteurs auf Seiten der Rostocker moniert. Gegen das erstinstanzliche Urteil des LFV-Sportgerichts legte der Verein Berufung ein. Die Entscheidung des LFV-Verbandsgerichts in dieser Sache ist nunmehr endgültig.

Die angewandte Rechtsauffassung hinsichtlich des Einsatzes des Spielers – konkret Thore Böhm – sei demnach “zutreffend und steht auch in Einklang der vom DFB (Deutscher Fußball-Bund/d. Red.) mitgeteilten Rechtsmeinung, die das Sportgericht seinem Urteil zugrunde legen durfte”, heißt es im Urteil des LFV-Verbandsgerichts.

Folglich steht der bis dato noch fragliche Halbfinalgegner für den SV Pastow fest. “Nach Eingang des Urteils wurde das Pokalspiel FC Förderkader René Schneider gegen SV Pastow für den 1. Mai im Spielplan aktiviert”, erklärt Staffelleiter Peter Dluzewski. Den zweiten Finalisten im Lübzer Pils Landespokal ermitteln der FC Schönberg 95 (Verbandsliga) und der F.C. Hansa Rostock (3. Liga). Das Endspiel findet am 24. Mai im Rahmen des bundesweiten Finaltags der Amateure im Müritzstadion in Waren statt.

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