Nach der Auslosung

Landespokal: Penzlin geht in Berufung

Die Wertung der Viertelfinalbegegnung im Lübzer Pils Landespokal zwischen dem FC Förderkader René Schneider und dem Penzliner SV (Endstand: 2:1 nach Verlängerung) ist weiterhin offen.

Der Penzliner SV hat gegen das Urteil im zugehörigen Sportgerichtsverfahren – welches entgegen erster Verlautbarungen nicht eingestellt wurde – Berufung eingelegt. Nunmehr liegt der Fall beim Verbandsgericht des Landesfußballverbandes (LFV). Der ursprüngliche Einspruch basiert auf dem vermeintlichen Einsatz eines nicht spielberechtigten Akteurs aus Seiten des FC Förderkader René Schneider. Das LFV-Sportgericht hat diesen Einspruch in erster Instanz abgewiesen.

Auf das Ergebnis der Auslosung der Halbfinalspiele vom 25. März haben jedwede nachfolgenden Entscheidungen in diesem konkreten Fall keinen Einfluss. Der FC Schönberg 95 empfängt demnach den F.C. Hansa Rostock und der SV Pastow tritt auswärts beim offiziellen Sieger der Partie FC Förderkader René Schneider gegen Penzliner SV an. Geplanter Spieltermin ist der 1. Mai.

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