
Auch in der Rückrunde der Saison 2025/2026 führt der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern (LFV) das “Playing-Down Projekt” fort. In der Hinrunde wurde es bereits erfolgreich umgesetzt. Die Richtlinien zur Durchführung von “Playing-Down” haben sich nicht geändert und alle relevanten Informationen sowie alle notwendigen Dokumente zur Antragstellung sind weiterhin auf unserer Playing-Down-Infoseite zu finden.
Ein Rückblick auf die Hinrunde
In der Hinrunde hatte der LFV 30 Spielern die Möglichkeit eröffnet, zusätzlich zu der eigenen und der „älteren“ Altersklasse auch in der nächstjüngeren zum Einsatz zu kommen. Unter diesen waren fünfzehn U16-Spieler (die zusätzlich das Spielrecht für die C-Jugend erhalten haben) und fünfzehn U14-Spieler (die zusätzlich das Spielrecht für die D-Jugend erhalten haben). Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es in der Hinrunde noch sieben (6 Mal U16) und in der Rückrunde zehn (8 Mal U16) Spieler. Hier ist also eine signifikante Steigerung der Antragslage zu erkennen.
In der Evaluation des Projektes ist es durchaus nachvollziehbar, dass man auch die Fairness dieser Maßnahmen bewertet. Nutzen die Spieler das Spielrecht z.B. aus oder kommen sie zu viel zum Einsatz oder schießen sie gar die tiefere Altersklasse “kaputt”? Liegt also möglicherweise eine Wettbewerbsverzerrung vor? Das ist nachweislich nicht der Fall. Von den 15 B-Junioren kamen alle in der C-Jugend zum Einsatz und nur zwei (zusätzlich) in der B-Jugend sowie niemand in der A-Jugend. Insofern wird das Spielrecht genutzt, aber nicht ausgenutzt. Die erzielten Tore sprechen ebenfalls nicht für eine Wettbewerbsverzerrung. Ähnlich sieht es bei den C-Junioren aus: elf der 15 Spieler kamen ausschließlich bei der D-Jugend zum Einsatz, vier der 15 ausschließlich in der C- bzw. B-Jugend und zwei wurden sowohl in der C- als auch in der D-Jugend eingesetzt. Zudem erhielten einige ihr Spielrecht erst während der laufenden Saison.
Perspektiven für Spieler, die sonst keine hätten
Konkret kann man also sagen, dass mindestens 24 der 30 Kinder durch das “Playing-Down” Projekt eine neue Spielmöglichkeit erhalten haben und ansonsten wohl keine Einsatzperspektive gehabt hätten. Dieser Prozentsatz ist mit dem der Vorsaison vergleichbar. Übrigens sind 90% der Spieler der Vorsaison dem Fußball in der aktuellen Saison erhalten geblieben. Wir gehen davon aus, dass bei einem Großteil dieser Kinder auch ein möglicher Dropout oder Vereinswechsel vermieden werden konnte.
Bisher haben wir sowohl von den Spielern als auch Trainer:innen und Eltern sehr positive Rückmeldungen erhalten und von gegnerischen Mannschaften nicht eine einzige negative.
– Oliver Nitzsche, Leiter Spielbetrieb (LFV)
Aufgrund der klaren Messvorgaben und der Tatsache, dass die meisten Spieler nicht nur um ein Jahr entwicklungsverzögert sind, ist das Projekt nachvollziehbar und wird gut angenommen. Man kann zudem gespannt sein auf die Evaluationen im Januar, da sich bereits ein Großteil der aktuell 30 Rückversetzten für die neuen Messtermine interessiert. Hier werden dann auch qualitative Gespräche mit den Spielern geführt. Denn auch das sei gesagt: nicht für jeden Spieler ist es leicht, “seine Mannschaft“ zu verlassen und mit Jüngeren gegen Jüngere zu kicken. Zusammen Fußall zu spielen ist und bleibt auch immer ein sozialer Akt.
Antragstellung vom 1. bis 31. Januar 2026
Ab dem 1. bis zum 31. Januar 2026 können die vollständigen Unterlagen per E-Postfach an die LFV-Passstelle bzw. per E-Mail an Katrin Schneider eingereicht werden. Geht der Antrag bis zum 31. Januar fristgerecht ein, wird der Antragstellende vom LFV zu einem zentralen Messtermin eingeladen. Sollte der Eingang der Unterlagen nach dem 31. Januar 2026 erfolgen, muss der Antragstellende selbstständig einen Termin zur Verbandsmessung vereinbaren. Im Falle einer Rückversetzung wird der LFV das Spielrecht bis zum 30. Juni 2026 erteilen. Die zentralen Messtermine und Messorte werden Anfang Januar durch den LFV veröffentlicht.
Geplante Messtermine 2026:
Dienstag, der 10.02. und der 17.02.2026 | 10 bis 16 Uhr
Welche Spieler können von der Regelung Gebrauch machen?
Was kann ich tun, wenn ein Spieler antragsberechtigt ist?
Bei inhaltlichen Fragen helfen Ihnen gerne die Kollegen des Instituts für Sportwissenschaft der Universität Tübingen weiter (Dr. Daniel Leyhr).