Playing-Down

Pilotprojekt für retardierte Spieler (B- und C-Junioren)

Start / Service / Passwesen / Pilotprojekt “Playing-Down”

Die körperliche Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen verläuft unterschiedlich schnell. Dies kann zu großen biologischen Reifeunterschieden zwischen Spielern führen, obwohl sie möglicherweise kalendarisch gleich alt sind. Daher ist es wichtig, das “biologische Alte” zu betrachten.

Möglicherweise haben Sie auch schon beobachtet, dass biologisch jüngere Spieler im Jugendfußball oftmals benachteiligt sind (z. B. aufgrund ihrer geringen Körpergröße). Diese Spieler haben gerade in der Pubertät häufig Schwierigkeiten sich gegen biologisch ältere Spieler durchzusetzen. Sie verlieren dadurch häufig den Spaß am Fußball. Zudem zeigen Studien, dass biologisch jüngere Spieler geringere Chancen haben für Auswahlkader berücksichtigt zu werden.

Um dieses Problem anzugehen, führt der DFB in der Saison 2024/2025 in ausgewählten Landesverbänden ein Pilotprojekt durch. Das Ziel ist es, biologisch jüngeren Spielern zeitweise die Möglichkeit zu geben, in einer jüngeren Altersklasse zu spielen (sogenanntes “Playing-Down”), um sich dort mit körperlich ähnlich entwickelten Spielern zu messen. Das Projekt wird wissenschaftlich vom Institut für Sportwissenschaft der Universität Tübingen (Prof. Dr. Oliver Höner, Dr. Daniel Leyhr, Dr. Dennis Murr) begleitet.

Die Regelung betrifft für das Pilotprojekt zunächst die jüngeren Altersklassen der männlichen C- und B-Jugend (U14 und U16) in allen Spielklassen. Für die Saison 2024/25 sind dies die Jahrgänge 2011 und 2009. Um in einer jüngeren Altersklasse spielberechtigt zu sein (d. h., in der U13 bzw. U15), muss ein Spieler folgendes Kriterium erfüllen: Sein biologisches Alter zum 1. Juli 2024 ist mehr als 1 Jahr geringer als das biologische Alter des “durchschnittlichen” Spielers seiner eigentlichen Altersklasse.

Konkret bedeutet dies: Der “durchschnittliche” U14-Spieler ist am 01.Juli 2024 13,0 Jahre alt. Der “durchschnittliche” U16-Spieler ist 15,0 Jahre alt. Um am “Playing-Dow” teilnehmen zu können, muss das biologische Alter eines Spielers weniger als 12,0 (als aktueller Spieler der U14) bzw. weniger als 14,0 Jahre (als aktueller Spieler der U16) betragen.

Das biologische Alter eines Spielers kann anhand des Körpergewichts sowie der Körpergröße im Stehen und im Sitzen abgeschätzt werden (sog. Mirwald-Methode). Die Messung dauert etwa zwei Minuten. Die notwendigen Materialien sind eine digitale Körperwaage und ein Stadiometer zur Größenmessung. Im “Notfall” reichen auch eine Körperwaage und ein Zollstock.

Zwei kurze Schulungsvideos zur richtigen Durchführung der Messung finden Sie hier:

Mirwald-Methode mit digitaler Körperwaage und Stadiometer Mirwald-Methode mit Körperwaage und Zollstock (“Notfall”-Variante”)

Die Messergebnisse werden zusammen mit weiteren relevanten Informationen zum Spieler in ein Kalkulations-Dokument [MS Excel erforderlich] eingetragen. Dort wird automatisch das biologische Alter des Spielers berechnet. Schließlich wird angezeigt, ob der Spieler für die “Playing-Down”-Regelung antragsberechtigt ist.

Es wird empfohlen nur dann einen Antrag zu stellen, wenn angenommen wird, dass ein Spieler davon profitiert, noch eine Zeit lang in der jüngeren Altersklasse zu spielen (z.B. weil er aktuell Schwierigkeiten hat, mit den Spielern seiner angestammten Altersklasse mitzuhalten).

Nach Prüfung des o.g. Kriteriums senden Sie das ausgefüllte Excel-Dokument mit den Messergebnissen zum biologischen Alter, das Antragsformular “Retardierte Spieler” und die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten des Spielers per E-Postfach an die LFV-Passstelle bzw. per E-Mail an katrin.schneider@lfvm-v.de. Der Verband prüft den Antrag und führt eine zentrale Messung durch geschulte Verbandsmitarbeiter:innen durch (siehe “Wann können die Anträge eingereicht werden?”). Wenn das Kriterium erfüllt ist, wird das (zusätzliche) Spielrecht für eine Saisonhälfte in der jüngeren Altersklasse genehmigt. Zur zweiten Saisonhälfte kann ein erneuter Antrag gestellt werden.

Für die erste Saisonhälfte (Spielrecht bis 31.01.2025) muss der Antrag bis zum 20.08.2024 eingereicht werden. Die zentralen Messtermine finden am 27. August 2024 (12 – 15 Uhr) und 11. September 2024 (16 – 19 Uhr) an der Sportschule Güstrow statt.

Für die zweite Saisonhälfte (Spielrecht von 01.02.2025 bis 31.07.2025) muss der Antrag zwischen dem 01.12.2024 und dem 31.01.2025 eingereicht werden. Der zentrale Messtermin finden im Anschluss bis Mitte Februar 2025 statt und werden kommuniziert.

Für organisatorische Fragen wenden Sie sich bitte an LFV-Mitarbeiter Oliver Nitzsche (oliver.nitzsche@lfvm-v.de). Bei inhaltlichen Fragen helfen Ihnen gerne die Kollegen des Instituts für Sportwissenschaft der Universität Tübingen weiter (Dr. Daniel Leyhr: daniel.leyhr@uni-tuebingen.de).

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Kontakt

Pilotprojekt “Playing-Down”

Oliver Nitzsche

Telefon

03811285517

Mobil

015155036917

Fax

0381128552917

Anschrift

Kopernikusstraße 17a

18057 Rostock

Immer gut informiert – mit dem LFV-Newsletter!

Der LFV-Newsletter bietet alle zwei Wochen einen Überblick über die relevanten Themen rund um den Amateurfußball in Mecklenburg-Vorpommern. Verpasse keine Highlights oder aber auch Hinweise auf bevorstehende Veranstaltungen mehr und bleibe immer auf dem Laufenden.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Cleverreach, welches ebenfalls eine Verbindung zu Google, u.a. reCAPTCHA aufbaut. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Landesfußballverband
Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Kopernikusstraße 17a
18057 Rostock

Telefon: 0381 12855 0
Fax: 0381 12855 22

info@lfvm-v.de
Impressum Barrierefreiheit Genderhinweis Datenschutz