Playing-Down

Pilotprojekt für retardierte Spieler (B- und C-Junioren)

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Die körperliche Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen verläuft unterschiedlich schnell. Dies kann zu großen biologischen Reifeunterschieden zwischen Spielern führen, obwohl sie möglicherweise kalendarisch gleich alt sind. Daher ist es wichtig, das “biologische Alter” zu betrachten.

Möglicherweise haben Sie auch schon beobachtet, dass biologisch jüngere Spieler im Jugendfußball oftmals benachteiligt sind (z. B. aufgrund ihrer geringen Körpergröße). Diese Spieler haben gerade in der Pubertät häufig Schwierigkeiten sich gegen biologisch ältere Spieler durchzusetzen. Sie verlieren dadurch häufig den Spaß am Fußball. Zudem zeigen Studien, dass biologisch jüngere Spieler geringere Chancen haben für Auswahlkader berücksichtigt zu werden.

Um dieses Problem anzugehen, führte der DFB in der Saison 2024/2025 in ausgewählten Landesverbänden ein Pilotprojekt durch. Das Ziel ist es, biologisch jüngeren Spielern zeitweise die Möglichkeit zu geben, in einer jüngeren Altersklasse zu spielen (sogenanntes “Playing-Down”), um sich dort mit körperlich ähnlich entwickelten Spielern zu messen. Das Projekt wird wissenschaftlich vom Institut für Sportwissenschaft der Universität Tübingen (Prof. Dr. Oliver Höner, Dr. Daniel Leyhr, Dr. Dennis Murr) begleitet. Dieses Projekt wird nun weitergeführt.

Die Regelung betrifft für das Pilotprojekt zunächst die jüngeren Altersklassen der männlichen C- und B-Jugend (U14 und U16) in allen Spielklassen. Für die Saison 2025/26 sind dies die Jahrgänge 2012 und 2010. Um in einer jüngeren Altersklasse spielberechtigt zu sein (d. h., in der U13 bzw. U15), muss ein Spieler folgendes Kriterium erfüllen: Sein biologisches Alter zum 1. Juli 2025 ist mehr als 1 Jahr geringer als das biologische Alter des “durchschnittlichen” Spielers seiner eigentlichen Altersklasse.

Konkret bedeutet dies: Der “durchschnittliche” U14-Spieler ist am 01.Juli 2025 13,0 Jahre alt. Der “durchschnittliche” U16-Spieler ist 15,0 Jahre alt. Um am “Playing-Down” teilnehmen zu können, muss das biologische Alter eines Spielers weniger als 12,0 (als aktueller Spieler der U14) bzw. weniger als 14,0 Jahre (als aktueller Spieler der U16) betragen.

Das biologische Alter eines Spielers kann anhand des Körpergewichts sowie der Körpergröße im Stehen und im Sitzen abgeschätzt werden (sog. Mirwald-Methode). Die Messung dauert etwa zwei Minuten. Die notwendigen Materialien sind eine digitale Körperwaage und ein Stadiometer zur Größenmessung. Im “Notfall” reichen auch eine Körperwaage und ein Zollstock.

Zwei kurze Schulungsvideos zur richtigen Durchführung der Messung finden Sie hier:

Mirwald-Methode mit digitaler Körperwaage und Stadiometer Mirwald-Methode mit Körperwaage und Zollstock (“Notfall”-Variante”)

Die Messergebnisse werden zusammen mit weiteren relevanten Informationen zum Spieler in ein Kalkulations-Dokument [MS Excel erforderlich] eingetragen. Dort wird automatisch das biologische Alter des Spielers berechnet. Schließlich wird angezeigt, ob der Spieler für die “Playing-Down”-Regelung antragsberechtigt ist.

Es wird empfohlen nur dann einen Antrag zu stellen, wenn angenommen wird, dass ein Spieler davon profitiert, noch eine Zeit lang in der jüngeren Altersklasse zu spielen (z.B. weil er aktuell Schwierigkeiten hat, mit den Spielern seiner angestammten Altersklasse mitzuhalten).

Nach Prüfung des o.g. Kriteriums senden Sie das ausgefüllte Excel-Dokument mit den Messergebnissen zum biologischen Alter, das Antragsformular “Retardierte Spieler” und die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten des Spielers per E-Postfach an die LFV-Passstelle bzw. per E-Mail an katrin.schneider@lfvm-v.de. Der Verband prüft den Antrag und führt eine zentrale Messung durch geschulte Verbandsmitarbeiter:innen durch (siehe “Wann können die Anträge eingereicht werden?”). Wenn das Kriterium erfüllt ist, wird das (zusätzliche) Spielrecht für eine Saisonhälfte in der jüngeren Altersklasse genehmigt. Zur zweiten Saisonhälfte kann ein erneuter Antrag gestellt werden.

Für die Hinserie können die Anträge bis zum 31.12.2025 eingereicht werden. Geht der Antrag bis zum 01. September ein, wird der Antragsteller zu einem zentralen Messtermin am 10. September von 16:00 – 19:00 Uhr im Haus des Sports in Neubrandenburg (Schwedenstraße 25, 17033 Neubrandenburg) oder alternativ am 16. September von 16:00 – 19:00 Uhr in die Geschäftsstelle nach Rostock eingeladen. Geht der Antrag nach dem 01. September ein, muss der Antragsteller einen Termin zur Verbandsmessung vereinbaren (montags – freitags; 09:00-15:00 Uhr in Rostock oder per individueller Absprache). Für die Rückversetzung wird das Spielrecht bei einer Rückversetzung bis zum 31. Januar 2026 erteilt.

Für die Rückrunde werden neue Termin festgelegt und voraussichtlich ab November 2025 kommuniziert.

Für organisatorische Fragen wenden Sie sich bitte an LFV-Mitarbeiterin Katrin Schneider (katrin.schneider@lfvm-v.de). Bei inhaltlichen Fragen helfen Ihnen gerne die Kollegen des Instituts für Sportwissenschaft der Universität Tübingen weiter (Dr. Daniel Leyhr: daniel.leyhr@uni-tuebingen.de).

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