Zweitspielrecht

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Die Erteilung eines Zweitspielrechtes ist unter der Erfüllung verschiedener Voraussetzungen und der Einhaltung von Bedingungen in allen Altersklassen möglich. Ein Zweitspielreicht kann pro Spielzeit im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 15. April mit einer entsprechenden Begründung beantragt werden. Ein Antrag ist dabei grundsätzlich auf eine Altersklasse beschränkt. Die entsprechenden Nachweise der Voraussetzungen müssen dem Antrag beigefügt sein.

Die zugrunde liegenden Regelungen in der LFV-Spielordnung (§ 16 Nr. 8) bzw. der LFV-Jugendordnung (§12 Nr. 2) sowie die zugehörigen Durchführungsbestimmungen zum Zweitspielrecht sind zu beachten.

Mögliche Gründe für ein Zweitspielrecht:

  • keine Spielmöglichkeit im eigenen Verein
  • wechselnde Aufenthaltsorte (z.B. Studium, Beruf, getrennt lebende Erziehungsberechtigte)

Kontakt

Passwesen

Felix Gräfe

Telefon

0381128552835

Mobil

015155036984

Fax

0381128552935

Anschrift

Kopernikusstraße 17a

18057 Rostock

Passwesen

Katrin Schneider

Telefon

03811285518

Mobil

015155036918

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0381128552918

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