Zweitspielrecht
Die Erteilung eines Zweitspielrechtes ist unter der Erfüllung verschiedener Voraussetzungen und der Einhaltung von Bedingungen in allen Altersklassen möglich. Ein Zweitspielreicht kann pro Spielzeit im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 15. April mit einer entsprechenden Begründung beantragt werden. Ein Antrag ist dabei grundsätzlich auf eine Altersklasse beschränkt. Die entsprechenden Nachweise der Voraussetzungen müssen dem Antrag beigefügt sein.
Die zugrunde liegenden Regelungen in der LFV-Spielordnung (§ 16 Nr. 8) bzw. der LFV-Jugendordnung (§12 Nr. 2) sowie die zugehörigen Durchführungsbestimmungen zum Zweitspielrecht sind zu beachten.
Mögliche Gründe für ein Zweitspielrecht:
- keine Spielmöglichkeit im eigenen Verein
- wechselnde Aufenthaltsorte (z.B. Studium, Beruf, getrennt lebende Erziehungsberechtigte)
Kontakt
Passwesen
Felix Gräfe
Anschrift
Kopernikusstraße 17a
18057 Rostock
Passwesen
Katrin Schneider
Anschrift
Kopernikusstraße 17a
18057 Rostock