Vorzeitiges Erwachsenenspielrecht
A-Junioren bzw. B-Juniorinnen
Ein vorzeitiges Erwachsenenspielrecht kann für 17-jährige A-Junioren des älteren Jahrgangs sowie für B-Juniorinnen (siehe Altersklassen) eines Vereins unter der Erfüllung verschiedener Voraussetzungen erteilt werden. Ausnahmen in Form von frühzeitig erteilten vorzeitigen Erwachsenenspielrechten im Sinne der Talentförderung sind möglich.
Der zugehörige Antrag umfasst neben einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreters auch Unbedenklichkeitsbescheinigung eines anerkannten Sportarztes oder Facharztes für Innere Medizin.
Die zugrunde liegenden Regelungen in der LFV-Jugendordnung (§10 Nr. 2 bzw. Nr. 3) sind zu beachten.
Kontakt
Passwesen
Katrin Schneider
Anschrift
Kopernikusstraße 17a
18057 Rostock