Spielrecht trans*, inter* und nicht-binäre Personen
Spieler:innen mit dem Personenstandseintrag “divers” oder “ohne Angabe” und Spieler:innen, die ihr Geschlecht angleichen lassen, treffen die Entscheidung, ob ihnen die Spielberechtigung für ein Frauen- oder Männerteam erteilt werden soll, selbst. Dies gilt auch für transgeschlechtliche Spieler:innen, die nun zu einem selbstbestimmten Zeitpunkt wechseln können oder zunächst in dem Team bleiben, in dem sie bisher gespielt haben. Solange die sportliche Betätigung während der Einnahme von Medikamenten die Gesundheit der betroffenen Personen nicht beeinträchtigt, können die Personen am Spielbetrieb teilnehmen, weshalb die neue Regelung eine Dopingrelevanz ausschließt.
Erfahrungen haben gezeigt: Die Wettbewerbsintegrität dadurch nicht gefährdet. Alle Menschen unterschiedliche körperliche Stärken und Fähigkeiten, die nur gemeinsam im Team zum Erfolg führen, unabhängig vom Geschlecht.
Vertrauensperson
Um den Zugang niederschwellig zu halten, wurde vom LFV eine Vertrauensperson benannt, welche die Spieler:innen bei der Erteilung des Spielrechts unterstützen. Die LFV-Vertrauensperson ist die initiale Anlaufstelle für den formlosen Antrag des Spielrechts für trans*, inter* und nicht-binäre Personen und begleitet diese bis zur finalen Erteilung der Spielberechtigung und gegebenenfalls auch darüber hinaus.
Kontakt
Vertrauensperson
Marij Duhra
Anschrift
Kopernikusstraße 17a
18057 Rostock
Passwesen
Katrin Schneider
Anschrift
Kopernikusstraße 17a
18057 Rostock