Gemischtes Spielen

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Frauen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können im eigenen Verein ein Sonderspielrecht für Männermannschaften auf allen Spielebenen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten. Ein formloser schriftlicher Antrag des Vereins ist mit Begründung durch die betreffende Spielerin selbst an die Beauftragte für den Frauen- und Mädchenfußball zu stellen. Die Spielerlaubnis der Spielerin in der Frauenmannschaft bleibt von der Erteilung des Spielrechts in einer Herrenmannschaft unberührt.

FAQ “Gemischtes Spielen”

Kontakt

Beauftragte für Frauen- und Mädchenfußball

Carolin Klatt

Telefon

keine Angabe

Mobil

01746119982

Wohnort

Kritzmow

Passwesen

Felix Gräfe

Telefon

0381128552835

Mobil

015155036984

Fax

0381128552935

Anschrift

Kopernikusstraße 17a

18057 Rostock

Passwesen

Katrin Schneider

Telefon

03811285518

Mobil

015155036918

Fax

0381128552918

Anschrift

Kopernikusstraße 17a

18057 Rostock

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