Gemischtes Spielen
Frauen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können im eigenen Verein ein Sonderspielrecht für Männermannschaften auf allen Spielebenen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten. Ein formloser schriftlicher Antrag des Vereins ist mit Begründung durch die betreffende Spielerin selbst an die Beauftragte für den Frauen- und Mädchenfußball zu stellen. Die Spielerlaubnis der Spielerin in der Frauenmannschaft bleibt von der Erteilung des Spielrechts in einer Herrenmannschaft unberührt.
Kontakt
Beauftragte für Frauen- und Mädchenfußball
Carolin Klatt
Wohnort
Kritzmow
Passwesen
Felix Gräfe
Anschrift
Kopernikusstraße 17a
18057 Rostock
Passwesen
Katrin Schneider
Anschrift
Kopernikusstraße 17a
18057 Rostock