Gastspielerlaubnis

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In Freundschaftsspielen von Amateurteams können Gastspieler:innen eingesetzt werden. Zwingend notwendige Grundlage hierfür ist ein zuvor gestellter Antrag auf Gastspielerlaubnis durch den Verein, in welchem ein:e Gastspieler:in eingesetzt werden soll.

Die Gastspielerlaubnis ist von beiden betroffenen Vereinen, bei vereinslosen Spielern nur vom Antragsteller, auf dem dafür vorgesehenen Formular zu unterzeichnen. Mit Eingang des vollständig ausgefüllten Formulars bei der zuständigen Staffelleitung, welche für das antragstellende Team verantwortlich ist, gilt die Gastspielerlaubnis als genehmigt.

Kontakt

Passwesen

Felix Gräfe

Telefon

0381128552835

Mobil

015155036984

Fax

0381128552935

Anschrift

Kopernikusstraße 17a

18057 Rostock

Passwesen

Katrin Schneider

Telefon

03811285518

Mobil

015155036918

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0381128552918

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