Gastspielerlaubnis
In Freundschaftsspielen von Amateurteams können Gastspieler:innen eingesetzt werden. Zwingend notwendige Grundlage hierfür ist ein zuvor gestellter Antrag auf Gastspielerlaubnis durch den Verein, in welchem ein:e Gastspieler:in eingesetzt werden soll.
Die Gastspielerlaubnis ist von beiden betroffenen Vereinen, bei vereinslosen Spielern nur vom Antragsteller, auf dem dafür vorgesehenen Formular zu unterzeichnen. Mit Eingang des vollständig ausgefüllten Formulars bei der zuständigen Staffelleitung, welche für das antragstellende Team verantwortlich ist, gilt die Gastspielerlaubnis als genehmigt.
Kontakt
Passwesen
Felix Gräfe
Anschrift
Kopernikusstraße 17a
18057 Rostock
Passwesen
Katrin Schneider
Anschrift
Kopernikusstraße 17a
18057 Rostock