Projektaufruf

Neues Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“

Das dem Bundesbauministerium (BMWSB) unterstehende Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) hat am 17.10.2025 einen Projektaufruf für das neue Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ veröffentlicht. Das neue Förderprogramm des Bundes stellt neue Fördermittel zur Modernisierung und die Sanierung von Sportanlagen des Breitensports und Amateurfußballs in ganz Deutschland bereit. Ab dem 10. November 2025 bis zum 15. Januar 2026 können Interessensbekundungen von den jeweiligen Kommunen eingereicht werden.

Wir haben die wichtigsten Informationen kurz zusammengefasst:

Der Bundesanteil der Förderung beträgt pro Projektvorhaben mindestens 250.000 Euro. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den in der Projektskizze angegebenen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil der Kommunen beträgt damit mindestens 55 Prozent. Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage beteiligt sich der Bund sogar mit bis zu 75 Prozent. In diesem Fall verringert sich der kommunale Eigenanteil entsprechend auf 25 Prozent.

Das heißt: Kommunen können Projekte ab einem Gesamtinvestitionsvolumen von 555.000
Euro einreichen. Befindet sich eine Kommune in einer Haushaltsnotlage, können Projekte mit
einem Gesamtinvestitionsvolumen von 333.000 Euro eingereicht werden.
Eine Kumulierung der Förderung für dasselbe Projekt mit Mitteln anderer öffentlicher Fördergeber, insbesondere aus Landesförderprogrammen ist möglich. Die Kumulierung mit weiteren Bundesfördermitteln ist dagegen ausgeschlossen.

Für den ersten Projektaufruf 2025/2026 sind Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro
vorgesehen. Es ist geplant, dass weitere Förderrunden in den Jahren 2027 und 2028 folgen.
Insgesamt sollen bis zu 1 Milliarde Euro an Fördermitteln für die Modernisierung und Sanierung von Sportanlagen des Breitensports vom Bund bereitgestellt werden.

Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie
deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst
neben Gebäuden auch ungedeckte Sportstätten, wie Sport- und Fußballplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig, wenn es wirtschaftlich sinnvoller ist. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus. Sie müssen daher nach der Baufertigstellung vorab definierte, energetische Standards erfüllen.
Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunststoffrasenplätzen ist ebenfalls möglich.

Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nur Städte und Gemeinden (Kommu-
nen). Objekte im Eigentum Dritter (wie etwa vereinseigene Sportstätten) sind zwar ebenfalls
förderfähig, die Förderanträge müssen aber über die jeweiligen Kommunen gestellt werden.

Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 digital über
das Förderportal des Bundes einreichen. Das Portal easy-Online wird ab dem 10. November
2025 freigeschaltet sein. Im Februar 2026 entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über die zu fördernden Projektskizzen.
Das BBSR beabsichtigt eine digitale Informationsveranstaltung durchzuführen. Der Termin ist
noch nicht bekannt. Ab dem 3. November wird eine Telefon-Hotline für Fragen zum Projektaufruf freigeschaltet. Zudem soll es ein FAQ zum Programm und zum Projektaufruf geben.
Informationen und Updates werden auf der Webseite veröffentlicht: BBSR – Aufrufe – Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“

Ab dem 10. November 2025 bis zum 15. Januar 2026 können Interessensbekundungen von den jeweiligen Kommunen eingereicht werden. Das ist ein Zeitraum von nur 2 Monaten. Es ist daher wichtig, dass zügig gehandelt wird.
Wenn Vereine einen Investitionsbedarf für ihre (vereinseigenen oder in kommunaler Hand
befindlichen) Sportstätten sehen und die vorgegebenen Kriterien erfüllen, müssen sie unverzüglich auf ihre kommunalen Mandatsträger (Bürgermeister, Landräte, Stadt- und Gemeinderäte) und Verwaltungen zugehen und von der Notwendigkeit an der Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren überzeugen.

Der Projektaufruf ist abrufbar unter: Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten:
Projektaufruf 2025/2026

Weitere Informationen sowie weitere unterstützende Maßnahmen wie das FAQ, die Telefon-
Hotline und Details zur Informationsveranstaltung sind unter folgendem Link zu finden: BBSR – Aufrufe – Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“

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