Neue Richtlinie ab 1. November

Flutlicht: Änderung der Mindestfördersumme bei Kleinanlagen

Wer bis zum 31. Oktober 2024 einen unverbindlichen Förderantrag stellt, kann auch bei Kleinprojekten in Sachen Flutlicht von zusätzlichen Fördermitteln aus dem Bundesministerium profitieren. [Foto: Lumosa]

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Bagatellgrenze (Mindestfördersumme) für Förderanträge von derzeit 5.000 € auf 10.000 € erhöht, gültig ab dem 1. November 2024. Das bedeutet, dass viele kleinere Sportvereine bzw. kleinere Flutlichtanlagen nicht mehr von der 25%-Förderung profitieren können, wenn die neue Mindestfördersumme nicht erreicht wird. Um die aktuelle Förderung zu nutzen, müssen Sie Ihren Antrag bis 31. Oktober 2024 einreichen.

Eine Antragstellung verpflichtet Sie nicht zur Umrüstung, sichert Ihnen aber die Chance auf 25 Prozent Förderung – zusätzlich zur Landessportförderung.

– Information von LFV-Partner Lumosa

Wichtig zu wissen: Eine Antragstellung verpflichtet Sie nicht zur Umrüstung, sichert Ihnen aber die Chance auf 25 % Förderung – zusätzlich zur Landessportförderung. Die LFV-Empfehlung: Kontaktieren Sie unseren Partner Lumosa und stellen Sie gemeinsam mit den Experten unverbindlich den Antrag für Ihre Flutlichtumrüstung auf LED.

So kontaktieren Sie Lumosa

E-Mail: info@lumosa.de
Telefon: +49 7221 4052

Das Lumosa-Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, beantwortet Ihre Fragen und begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Antragsprozess. Sichern Sie sich die Förderung, bevor es zu spät ist.

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