Verstärkte Sicherheitsvorgaben

DFBnet: Neue Richtlinie für Passwörter ab dem 15. Januar


04.01.2024
Service • DFBnet

Bereits seit Mitte September gilt für alle Kennungen im DFBnet eine neue Passwortrichtlinie. All jene, die seither das Passwort für eine persönliche oder aber auch vereinsgebundene Kennung (PV62…) nicht geändert haben bzw. noch nicht ändern mussten, sollten dies in den kommenden Tagen tun. Denn: Ab dem 15. Januar 2024 ist die neue Passwortrichtlinie für alle Kennungen verpflichtend. Hintergrund sind verstärkte sich Sicherheitsanforderung für das digitale Herzstück des Fußballs in Deutschland.

Passwörter künftig ein Jahr gültig

Um zu vermeiden, dass sich Nutzerinnen und Nutzer rund um die bevorstehenden Hallenmeisterschaften oder aber auch zum Auftakt der Rückrunden im Februar bzw. März nicht mehr im DFBnet anmelden können, wird eine proaktive Änderung des zu einer Kennung gehörenden Passworts bis 14. Januar 2024 empfohlen. Die Option ist unter dem Menüpunkt „Mein Benutzerkonto“ zu finden.

Ab dem 15. Januar ist Zugang mit bis dato nicht aktualisierten Passwörtern nicht mehr möglich.

Die neu zu setzenden Passwörter sind gemäß aktualisierten Richtlinie des DFBnet fortan 365 Tage gültig. Folgende Vorgaben müssen für ein Passwort im DFBnet ab dem 15. Januar 2024 zwingend beachtet werden:

  • es muss aus mindestens 10 Zeichen bestehen (darunter mindestens ein Klein- und Großbuchstabe, ein Sonderzeichen und eine Ziffer)
  • es darf sich nicht einem der 13 vorherigen Passwörter einer Kennung gleichen
  • es darf nicht auf der Blacklist stehen (entsprechende Information erfolgt im Laufe des Änderungsvorgangs).

Im DFBnet ist eine Anleitung zur Änderung des Passwortes hinterlegt



Immer direkt informiert: Der LFV-Newsletter bietet alle zwei Wochen einen Überblick über die relevanten Themen rund um den Fußball in Mecklenburg-Vorpommern. Verpasse keine Highlights oder aber auch Hinweise auf bevorstehende Veranstaltungen mehr und bleibe immer auf dem Laufenden.

Mit Anklicken des Buttons "Meine Daten übermitteln" wird uns die Einwilligung erteilt, E-Mails an die angegebene Mail-Adresse zusenden zu dürfen. Diese Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Weitere Informationen können unserer Datenschutzbestimmung entnommen werden.




Der LFV-Newsletter verfügt darüber hinaus auch über speziell den Interessen angepasste Sonderausgaben. Hierfür werden allerdings zusätzliche Daten benötigt. Hier sind weiterführende Informationen und die Anmeldung zu finden.

Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Kopernikusstraße 17a
18057 Rostock

Tel.: 0381 / 12855-0
Fax: 0381 / 12855-22
info[at]lfvm-v.de