Ordnungsänderungen des 8. Ordentlichen Verbandstag auf einen Blick
Auf dem 8. Ordentlichen Verbandstag des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LFV M.-V.) haben die insgesamt 111 anwesenden Delegierten in Linstow auch über aktuelle Anträge zu Satzungs- und Ordnungsänderungen abgestimmt.
Während die beschlossenen Änderung in der Satzung erst mit dem Eintrag in das Vereinsregister wirksam werden, gilt der 5. Oktober als Termin des Ordentlichen Verbandstages als Zeitpunkt des Inkrafttretens für die jeweils mit einfacher Mehrheit vorgenommenen Beschlussfassungen hinsichtlich der verschiedenen Ordnungen. Dies hat der Vorstand des LFV M.-V. auf seiner Sitzung am 23. Oktober in Rostock bestätigt.
Etwaige Änderungen gab es seinerzeit hinsichtlich der Spielordnung, der Jugendordnung, der Rechts- und Verfahrensordnung, der Schiedsrichterordnung, der Ehrungsordnung und der Finanzordnung. Die entsprechend angepassten Ordnungen stehen wie gehabt im Service-Bereich auf der Internetseite des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern in der stets aktuellen Fassung als Download zur Verfügung. Die einzelnen Entscheidungen bzgl. der beantragten Ordnungsänderungen des 8. Ordentlichen Verbandstages sind hier aufgelistet.
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