Meldepflicht für Lichtstärke auf Haupt- und Nebenplätzen eingeführt


03.03.2015
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Der Vorstand des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LFV M.-V.) hat auf seiner Sitzung am 26. Februar in Rostock folgenden Beschluss gefasst:

Vereine auf Landesebene, deren nach § 5, Ziff. 6 b der Spielordnung (SpO) gemeldeter Hauptplatz und/oder Nebenplatz mit einer Flutlichtanlage ausgestattet ist, die gelegentlich und eventuell jahreszeitlich abhängig zur Durchführung von Pflichtspielen genutzt werden soll, haben bis zum 30. Juni 2015 an die Geschäftsstelle des LFV M.-V. (Kopernikusstraße 17a, 18057 Rostock) durch ein von einem autorisierten Fachbetrieb erstelltes Messprotokoll/Abnahmeprotokoll, die auf diesen Plätzen durch Flutlicht erreichte Lichtstärke in Lux nachzuweisen.

Erfolgt dieser Nachweis nicht, können auf diesen Anlagen reguläre Pflichtspiele offiziell nicht mehr angesetzt werden.


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