150 als neue Inzidenzkennzahl: Nachwuchstraining ab 12. April in ganz MV möglich


08.04.2021
Verband • Junioren • Juniorinnen

Einmal mehr haben Ordnungsänderungen auf politischer Ebene durch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns kurzfristig Einfluss auf den Amateursport. Im Zuge der veröffentlichten Anpassungen der Coronaschulverordnung des Landes bezieht sich dies – aufgrund der aktuell bestehenden Kopplungen von Sport und Bildung – auf die Möglichkeit des Angebotes für vereinsbasierten Kinder- und Jugendsport im Freien ab dem 12. April 2021.

Fortan zweistufiges Modell in den Schulen

Grundsätzlich ist dieser laut der allgemeinen Coronaverordnung aktuell für alle Kinder und Jugendlichen bis zum 20. Lebensjahr in Gruppen von max. 20 Personen (mit Ausnahmen, siehe Abschnitt "Trotz Trainingsangebot nur eingeschränkter Teilnehmerinnen:kreis" in diesem Beitrag) in den Regionen erlaubt, in denen "Präsenzunterricht im Regelbetrieb unter Pandemiebedinungen" stattfindet. In der kommenden Woche (12. - 18. April 2021) betrifft dies alle sechs Landkreise sowie die kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern. Dies regelt durch die besagte Kopplung die neu gefasste Schulverordnung. Laut des aktuellen Standes vom mit Inkrafttreten am 11. April 2021 wird die Entscheidung hinsichtlich der Durchführung des Unterrichtes an den Schulen nunmehr auf Basis der regionalen Inzidenzwerte vom Mittwoch der Vorwoche getroffen. Sofern diese an jenem Tag über 150 liegt, findet in der darauffolgenden Woche kein Präsenzunterricht im Regelbetrieb statt (Ausnahme gilt für Abschlussklassen, allerdings ohne Präsenzpflicht). Liegt der Wert in den Kreisen bzw. kreisfreien Städten mittwochs unter 150, wird Präsenzunterricht in der Folgewoche für einige Altersstufen angeboten. Bis dato war der Unterricht an eine mehrtägige Entwicklung der Inzidenzen geknüpft. Im Rahmen des neuen, zweistufigen Systems kann es nun wöchentlich zu neuen Regelungen in Sachen Schule in den Regionen kommen.

Mit Behörden vor Ort in Kontakt bleiben

Da am Mittwoch, den 7. April 2021 alle MV-Regionen laut Lagebericht des Landesamtes für Gesundheit und Soziales unterhalb der Inzidenzmarke von 150 lagen, wäre der vereinsbasierte Kinder- und Jugendsport in konsistenten Gruppen und unter Einhaltung weiterer Auflagen (u.a. Hygienekonzept, [digitale] Teilnehmerlisten bzw. Personennachverfolgung, z.B. über die luca-App oder die FUSSBALL.DE-Fancard) entsprechend in der kommenden Woche (12. - 18. April 2021) überall möglich. Eventuell vorhandene Allgemeinverfügung der Landkreise oder kreisfreien Städte mit weiterführenden oder restriktiveren Regegelungen müssen jedoch beachtet werden. Von daher sind die Vereine weiterhin angehalten, fortlaufend Rücksprache mit dem zuständigen Behörden (z.B. Gesundheitsamt) vor Ort zu halten.

Trotz Trainingsangebot nur eingeschränkter Teilnehmerinnen:kreis

Die Teilnehmer:innen des Trainingsangebotes im Höchstalter von 19 Jahren dürfen sich dabei weiterhin ausschließlich aus Klassenstufen generieren, die am "Präsenzunterricht im Regelbetrieb unter Pandemiebedinungen" teilnehmen. Hierbei handelt es um die Klassenstufen 1 bis 6 sowie Abschlussklassen (Laut Definition vom 8. April 2021: Jahrgangsstufe 10 der Mittleren Reife an Regionalen Schulen und Gesamtschulen im Bildungsgang der Mittleren Reife / Jahrgangsstufe 12 an den Gymnasien und den Gesamtschulen / Jahrgangsstufe 13 an Abendgymnasien / alle 10. Jahrgangsstufen der Mittleren Reife an den überregionalen Förderzentren / Jahrgangsstufen 9 und 10 der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen / Abschlussklassen an beruflichen Schulen. Als solche sind die Klassen zu betrachten, in denen nach Maßgabe der einschlägigen Ausbildungs-und Prüfungsverordnung des jeweiligen Bildungsganges bis zum Ende des 1. Halbjahres des Schuljahres 2021/2022 eine Abschlussprüfung vorgesehen ist.).

Kinder im Krippen- oder Kindergartenalter sowie Schüler:innen, die sich im Wechselunterricht befinden, dürfen der aktuellen Verordnungsstand nach das vereinsbasierte Trainingsangebot nicht wahrnehmen. Dies kann dazu führen, dass unter Umständen nicht alle Mitglieder eine Mannschaft bzw. eines Jahrgangs am Training teilnehmen können. Die Sonderregelungen für Spielerinnen mit dem Status Bundes- oder Landeskader bleiben daneben weiter bestehen.

Änderungen in naher Zukunft nicht ausgeschlossen

Die neue Coronaschulverordnung gilt vorerst bis 9. Mai 2021. Die allgemeine Coronaverordnung, in welcher die Kopplung von Sport und Bildung verankert ist, gilt jedoch aktuell nur bis zum 18. April 2021. Daher ist nicht auszuschließen, dass es kurzfristig (auch im Zuge der bevorstehenden Bund-Länder-Konferenz am 12. April 2021 sowie dem nachfolgenden MV-Gipfel) zu einer neuen Situation rund um den Amateursport kommt.



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