Information zur Behandlung von Wartefristen bei Vereinswechseln


22.02.2021
Spielbetrieb • Männer • Frauen • Junioren • Juniorinnen • Service • Passwesen

Der neuerliche Lockdown und das damit einhergehende Verbot zur Durchführung von Sportveranstaltungen (Pflicht- und Freundschaftsspiele) nehmen auch in der laufenden Saison 2020/2021 sowie in der im Sommer anstehenden Wechselperiode I Einfluss auf die Wartefristen bei Vereinswechseln von Spieler:innen. Auf Grundlage der Beschlüsse inkl. eines Ergänzungsantrages des erweiterten Vorstandes des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LFV) vom 7. Mai 2020 werden demnach im Altersbereich der Frauen und Männer "Zeiträume, in denen aufgrund der Covid-19-Pandemie kein Spielbetrieb durchgeführt wird, bei der Berechnung des 6-Monats-Zeitraums nicht berücksichtigt". Gleiches gilt für die 4-monatige Wartefrist bei den Junior:innen.

Das bedeutet konkret, dass der besagte Zeitraum, der nicht zur Wartefrist zählt und bei entsprechenden Anträgen nachträglich aufsummiert wird, mit dem 2. November 2020 – seinerzeit wurde der Spielbetrieb seitens des Behörden offiziell untersagt – beginnt. Er endet laut Beschluss des LFV-Präsidiums vom 11. Februar 2021 "am letzten Tag vor der (behördlich) wieder bestehenden Möglichkeit der Austragung." Diese wäre nach jetzigem Stand (22. Februar 2021) das Ende der aktuell gültigen Corona-Landesverordnung in Mecklenburg-Vorpommern am 7. März 2021 (126 Tage). Eine weitere Verlängerung im Zuge der Entwicklungen der Pandemie kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Weitere Informationen zu den Wartefristen inkl. Rechenbeispiele für die Anwendung der coronabedingten Sonderregelungen gibt es unter www.lfvm-v.de/service/passwesen/faq/ im Bereich „Wartefristen“. Es ist zu beachten, dass die spezifischen Entscheidungen der Landesverbände im bereitgestellten Berechnungstool von Wartefristen im Bereich Pass Online im DFBnet derzeit nicht berücksichtigt werden.



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