Lübzer Pils Cup soll sportlich beendet werden / Endgültige Entscheidung Mitte Mai


22.04.2021
Verband • Spielbetrieb • Landespokal • Männer

In einer gemeinsamen Videokonferenz mit den 16 noch im Wettbewerb befindlichen Mannschaften hat der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern (LFV) am Mittwochabend die möglichen Szenarien für den Umgang mit dem Lübzer Pils Cup der laufenden Saison 2020/2021 erörtert. Der Landespokal der Herren gehört zusammen mit seinem Pendant bei den Damen (Polytan-Cup) zu den einzigen beiden Wettbewerben auf Landesebene, in denen nach dem am 6. April 2021 beschlossenen vorzeitigen Saisonende im Zuge der Coronapandemie noch die Option für eine sportliche Fortführung offen gehalten wurde.

Auf mehrheitlich geäußerten Wunsch der betroffenen Vereine wird diese Option auch weiterhin aufrecht erhalten. Aufgrund des aktuell feststehenden Meldetermins für den DFB-Pokal am 1. Juli 2021 müsste der Teilnehmer aus Mecklenburg-Vorpommern allerdings bis zum offiziellen Saisonende am 30. Juni 2021 über den Lübzer Pils Cup sportlich ermittelt werden. Anders als im Vorjahr ist eine Verlängerung der Saison bzw. die verspätete Austragung der verbleibenden Landespokalspiele über das Saisonende hinaus mittlerweile ausgeschlossen.

Für die bevorzugte Variante der sportlichen Fortführung müssen entsprechend notwendige Grundvoraussetzungen spätestens im Verlauf der Monate Mai (flächendeckenden Möglichkeit eines Trainingsbetriebes) bzw. Juni (Möglichkeit zur Durchführung von Sportveranstaltungen ggf. ohne Zuschauer) vorherrschen. Über die genauen Modalitäten in Sachen Spieltermine für die ausstehenden Achtel-, Viertel- und Halbfinals sowie das Endspiel als auch hinsichtlich der zu gewährenden Vorbereitungszeit wollen sich der LFV und die 16 Klubs auf einer weiteren digitalen Zusammenkunft Mitte Mai in Anbetracht der dann vorherrschenden Pandemie- und Verordnungslage erneut verständigen.

Saisonwertung greift bei nichtsportlicher Beendigung

Sollte der Lübzer Pils Cup nicht auf sportlichem Wege mit der Ermittlung eines Landespokalsiegers komplett beendet werden können, greift die am 6. April 2021 vom LFV analog zur Vorsaison getroffene allgemeine Regelung zum Umgang mit allen Pokalwettbewerben. Demnach wird jeweils die noch im Pokalwettbewerb vertretene, sportlich bestplatzierte Mannschaft aus der höchsten Spielklasse, in der Mannschaften aus Mecklenburg-Vorpommern spielen, als Teilnehmer für einen nachgelagerten Wettbewerb benannt. Nach jetzigem Stand wäre dies der F.C. Hansa Rostock. Sofern sich die "Kogge" über einen der ersten vier Plätze der 3. Liga für den DFB-Pokal qualifiziert und im Lübzer Pils Cup keine weitere der noch ausstehenden Runden sportlich durchgeführt werden kann, würde der Greifswalder FC (Oberliga) als MV-Teilnehmer für den DFB-Pokal gemeldet werden. Sollte der Spielbetrieb im Landespokal – wie bevorzugt – wieder aufgenommen werden, aber innerhalb dieser Fortsetzung im Mai bzw. Juni aufgrund von höherer Gewalt dennoch eine vorzeitige Beendigung erforderlich werden, greift die Regelung in Anbetracht der zu diesem Zeitpunkt noch im Wettbewerb befindlichen Mannschaften.

Verteilung der TV-Gelder wird diskutiert

Hinsichtlich einer ggf. modifizierten anteiligen Verteilung der TV-Gelder des DFB-Pokals für die verbliebenen Teilnehmer werden seitens des LFV konkretisierte Vorschläge in die kommende Videokonferenz eingebracht. Diese Vorschläge basieren im Wesentlichen auf dem Solidaritätsprinzip. Sofern keine gemeinschaftliche Einigung möglich sein sollte, kommt im Kern der Inhalt der von allen Vereinen im Vorfeld der Saison unterzeichneten Teilnahmevereinbarung zum Tragen. Diese besagt, dass der MV-Teilnehmer an der 1. Hauptrunde im DFB-Pokal 75% der TV-Gelder erhält, die restlichen 25% würde anteilig auf die verbliebenen Mannschaften bis zum Achtelfinale verteilt.



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