Fortführung des Solidarprinzips im Lübzer Pils Cup / Ausschlussfrist für Teilnahmevereinbarung


03.07.2018
Landespokal • Männer

Seit der Saison 2016/2017 partizipieren neben dem Sieger des Landespokalwettbewerbs der Herren (Lübzer Pils Cup) auch weitere Mannschaften aus dem jeweiligen Teilnehmerfeld nicht nur sportlich sondern auch finanziell. In jener Spielzeit erhielten die letzten acht Teams einen nach sportlichem Abschneiden gestaffelten Geldanteil, in der zurückliegenden Saison waren es sogar deren 16.

Aufgrund einer Änderung im Ablauf der entsprechenden Abrechnung wird das Prozedere in der Saison 2018/2019 umgestellt. Dass auch in Zukunft nebst dem Titelträger weitere Mannschaften einen Teil vom Geldtopf erhalten, "halten wir für selbstverständlich, da die Anforderungen an die Vereine bei der Austragung der Pokalspiele immer umfangreicher werden", erklärt Ulf Kuchel die Tatsache, dass der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern (LFV M.-V.) an diesem Solidarprinzip festhalten will. Dies gilt im Übrigen für alle 21 Landesverbände, die sich in gemeinsamem Sitzungen darauf geeinigt haben, die Gelder mit dem Schlüssel 75:25 zu verteilen.

Das Gros (75 %) geht weiterhin an den Pokalsieger, der Rest (25 %) wird verbandsspezifisch aufgeteilt. Der LFV M.-V. wird hierbei an den bekannten Gepflogenheit festhalten, die komplette Restsumme unter den restlichen Teams bishin zum Achtelfinale aufzuteilen. Die Maßgaben hierfür wurden in den kürzlich veröffentlichten Durchführungsbestimmungen für den Landespokal festgehalten. Bestandteil dieser Bestimmungen ist eine in dieser Saison erstmals erforderliche Teilnahmevereinbarung, welche die entsprechenden Regelungen hinsichtlich der Finanzen umfasst. Diese Vereinbarung müssen die Vereine bis 11. Juli (24 Uhr) unterzeichnet vorlegen.

"Dieser Termin stellt eine Ausschlussfrist dar. Verspätet eingehende Teilnahmeerklärungen können nicht berücksichtigt werden und führen zur Nichtteilnahme am Landespokalwettbewerb in der Saison 2018/2019", macht Ulf Kuchel, Vorsitzender im Spielausschuss des LFV M.-V. nochmals deutlich. Diese Regelung gelte auch auch für Teilnahmeerklärungen, die inhaltlich durch die Vereine abgeändert wurden. Die erfolderlichen Dokumente wurden den infrage kommenden Vereinen bereits am 1. Juli per E-Postfach zugestellt.



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