Urteil: FSV Garz 1947 nach Rückzug erster Absteiger aus der Landesklasse


19.11.2019
Amtliche Mitteilungen • Spielbetrieb • Landesklasse • Männer

Der Verhandlungsausschuss III des Sportgerichtes des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LFV M.-V.) hat im Falle des freiwilligen Rückzuges des FSV Garz 1947 aus der Landesklasse I der Herren eine Entscheidung getroffen.

"Die Mannschaft gilt als erster Absteiger. Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs der I. Herrenmannschaft des Vereins FSV Garz 1947 ist nur in der untersten Spielklasse des jeweiligen KFV/FV möglich", heißt es im Urteil. Darüber hinaus werden alle bislang von der Mannschaft ausgetragenen Punkt-, Qualifikations- und Entscheidungsspiele annulliert.

Die Tabelle der Landesklasse I wurde entsprechend aktualisiert.



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