Kontaktfreies Kleingruppentraining für Nachwuchs bis 14 Jahre ab 24. April möglich


23.04.2021
Junioren • Juniorinnen • Service

Mit den beschlossenen bzw. bestätigten Änderungen im Bundesinfektionsschutzgesetz, welches am 24. April 2021 offiziell in Kraft treten wird, ergibt sich für den Kinder- und Jugendsport in Mecklenburg-Vorpommern kurzfristig eine neue Möglichkeit. Demnach ist ab morgen bzw. ab der kommenden Woche generell der "kontaktlose Gruppensport im Freien für fünf Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr" zulässig. Der bzw. die Betreuende der Kleingruppe muss derweil über einen tagesaktuellen Schnelltest verfügen.

Darüber hinaus ist innerhalb der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes als auch der Coronaverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern lediglich Individualsport im Freien allein, zu zweit oder mit dem Angehörigen des eigenen Haushaltes gestattet.

Weitere Lockerungen im Sport erst bei stabil niedrigeren Inzidenzen

Ferner sind durch den seit Beginn der Woche geltenden Lockdown in Mecklenburg-Vorpommernderzeit keine weiteren Optionen für den Amateursport vorhanden. Die noch verankerte Option für den vereinsbasierten Trainingsbetrieb für Gruppen bis zu 20 Schüler:innen bis zum 20. Lebensjahr, die sich im Präsenzunterricht im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen befinden (Klasse 1-6 sowie Abschlussklassen), kann frühestens bei einer landesweiten Inzidenz von unter 100 an sieben aufeinanderfolgenden Tagen wieder aufgenommen werden. Erst ab einer regionalen Inzidenz unter 50 an mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen könnte – nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörden – der kontaktfreie Sportbetrieb in kleinen Gruppen mit maximal 10 Personen unabhängig vom Alter im Freien auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen vor Ort freigegeben werden.

Die seit längerem vorhandene Möglichkeit des Trainings- und Wettkampfbetriebes (u.a. ohne Zuschauer) für Sportler:innen mit dem Status Bundes- bzw. Landeskader bleibt derweil bestehen.



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