Lockerung für Vereinssport

Änderungen in der Warnstufe rot: Spiele ja, Zuschauer nein


02.02.2022
Verband • Spielbetrieb • Männer • Frauen • Junioren • Juniorinnen • Service

Die Landesregierung hat auf Grundlage eines entsprechenden Antrages im Landtag kurzfristig in Kraft tretende Lockerungen für den vereinsbasierten Sport angekündigt. Diese beziehen sich auf die Maßnahmen in der Warnstufe rot. Bislang ist in Regionen mit dieser Warnstufe lediglich das Training in geschlossenen Gruppen mit 25 Personen im Außenbereich bzw. 15 Personen im Innenbereich möglich.

Schon ab dem bevorstehenden Wochenende soll in der Warnstufe rot nun auch der Spiel- und Wettkampfbetrieb wieder möglich sein. Die Personengrenzen werden dafür auf max., 200 (außen) bzw. max. 100 (innen) angehoben. Dieses Zahlen verstehen sich einschließlich aller Aktiven, anleitenden Personen (z.B. Trainer:innen) und Helfer:inen sowie der für die Abwicklung notwendigen Personen (z.B. Schiedsrichter:innen). Zuschauende sind nicht demnach nicht gestattet. Die 2G+-Regelung bleibt für die Warnstufe rot generell in Kraft. Für anleitende Personen, Helfende und Spieloffizielle bleibt es bis mindestens 19. März 2022 auf Grundlage des Bundesinfektionsschutzgesetzes bei der 3G-Regel.

Im Zuge der offiziellen Veröffentlichung der entsprechenden Anpassung der Coronaverordnung des Landes werden auch die Inhalte auf der LFV-Infoseite www.lfvm-v.de/corona aktualisiert. Die bisherigen Regelungen für den vereinsbasierten Sport in den Stufen grün, gelb und orange bleiben bestehen.


Ankündigung der Landesregierung



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