Digitale Spielberechtigung: Ergänzungen in den Richtlinien der Saison 2017/2018


01.12.2017
Verband • AG Spielbetrieb • AG Kinder- und Jugendfußball • Männer • Landesliga • A-Junioren • Amtliche Mitteilungen

Im Rahmen der Pilotphase „digitale Spielberechtigung“ werden die nachfolgend genannten Durchführungsbestimmungen im Bereich der Herren für die Vereine der unter Punkt 30 genannten Staffeln ab dem 1. Januar 2018 wirksam. Das hat der Vorstand des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LFV M.-V.) auf seiner Sitzung am 25. November beschlossen.

Die genannten Punkte werden ebenfalls in den Information & Festlegungen des Jugendausschusses für das Spieljahr 2017/2018 als Punkte 23 bis 26 neu aufgenommen. Die Pilotphase gilt hier ausschließlich für die Verbandsliga der A-Junioren.


30. In der Herren-Verbandsliga sowie den Herren-Landesligen erfolgt der Nachweis der Spielberechtigung (siehe §2 Abs. 7 der Spielordnung) der Vereine, die an der Pilotphase teilnehmen, anhand der digitalen Spielberechtigungsliste – gültig nur mit Foto – im DFBnet. In diesen Fall entfällt die Verpflichtung zum Mitführen der gedruckten Spielerpässe.

31. Die Vereine sind verpflichtet, für jeden Spieler ein aktuelles Spielerfoto gemäß den Richtlinien im DFBnet hochzuladen und für die interne Verwendung freizugeben.

32. Steht aus technischen Gründen das Online-System nicht zur Verfügung, erfolgt die Prüfung der Spielberechtigung über einen mitzuführenden Ausdruck der Spielerliste (inkl. der Fotos) aus dem DFBnet oder einer digital mitgeführten PDF-Datei.

33. Die Vereine, die nicht an dieser Pilotphase teilnehmen, haben die Spielberechtigungsprüfung mittels der gedruckten Pässe durchzuführen.



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