Zusätzliche Sportoption durch Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes


14.05.2021
Verband • Junioren • Juniorinnen

Der vereinsbasierte Amateursport ist zum großen Teil weiterhin zum Stillstand verdammt: Der aktuelle Perspektivplan für Mecklenburg-Vorpommern thematisiert diesen abermals nicht. Erst am 31. Mai soll seitens der politischen und behördlichen Entscheidungsträger:innen über mögliche Öffnungsschritte in diesem Bereich diskutiert werden. Bis dahin bleibt der Trainings- und Wettkampfbetrieb weitestgehend untersagt.

Die Unzufriedenheit darüber ist deutlich spürbar. Auch LFV-Präsident Joachim Masuch machte kürzlich im Zuge der gemeinsam mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) und dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) gestarteten Kampagne "Draußen muss drin sein" inkl. der zugehörigen Online-Petition (mehr als 40.000 Befürworter nach zwei Tagen / jetzt teilnehmen) deutlich: "Sportliche Betätigung an der frischen Luft ist und bleibt ein wesentliches Element für den Erhalt bzw. die Steigerung der körperlichen Gesundheit sowie des mentalen Wohlbefindens. Letzteres gilt umso mehr für den Gruppensport, der trotz schwieriger Zeiten auch mit Abstand gemeinsame Erlebnisse ermöglicht. Diese Tatsache kann nicht länger außer Acht gelassen werden. Denn trotz oder gerade wegen der gestiegenen Herausforderungen steht fest: Die Vereine waren und sind sensibilisiert für die besondere gesellschaftliche Situation."

Die Lage in MV

Was aber gilt nun in MV in Sachen Amateursport mit den bevorstehenden Lockerungen in anderen Bereich ab dem 17. Mai? Der LFV gibt dazu einen kurzen Überblick. Wichtiger Hinweis: Die tagaktuelle Entwicklung rund um die Pandemie in Sachen Sport ist darüber hinaus stets auf der Sonderseite zum Thema lfvm-v.de/corona zu finden.

Möglichkeiten unabhängig und abhängig von regionaler Inzidenz

Die schon zuvor umgesetzte Regelung zum kontaktfreien Kleingruppentraining von max. fünf Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr mit einem bzw. einer getesteten oder vollständig geimpften Betreuenden bleibt in allen Regionen unabhängig vom jeweiligen Inzidenzwert weiterhin bestehen (Coronaverordnung §2 Nr. 21 Bst. b). Das gilt auch für den Individualsport allein, zu zweit oder im eigenen Haushalt (Coronaverordnung §2 Nr. 21 Bst. a) sowie die erweiterten Trainingsmöglichkeiten für Spieler:innen mit dem Status Bundes- oder Landeskader (Coronaverordnung §2 Nr. 22).

Mit der teilweisen und vor allem inzidenzabhängigen Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes unter Pandemiebedingungen in den Schulen in der Stufe 1 (Coronaschulverordnung §7b) geht in der kommenden Woche ab dem 17. Mai eine zusätzliche Möglichkeit einher: Wie schon vor dem verschärften Lockdown kann aufgrund der weiterhin bestehenden Kopplung der Coronaverordnung mit der Coronaschulverordnung in den entsprechenden Regionen das vereinsbasierte Training in Gruppen bis zu 20 Personen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr stattfinden (Coronaverordnung §2 Nr. 21 Bst. c). Einzige Einschränkung: Diese Regelung greift nur für Kinder und Jugendliche, die sich auch im dauerhaften Präsenzunterricht (Wechselunterricht zählt nicht dazu) befinden. Das sind die Klassenstufen 1-6 sowie Schüler:innen der Abschlussklassen.

Aktuell betrifft dies die Landkreise Nordwestmecklenburg, Rostock und Vorpommern-Rügen sowie die kreisfreien Städte Rostock und Schwerin.

Die zuletzt bekannte Regelung hinsichtlich der Durchführungsform des Schulunterrichtes auf Basis der Inzidenzwerte vom Mittwoch wurde von der Landesregierung mittlerweile kassiert. Fortan gilt somit für die bereits genannten Regionen als auch für jene, die sich derzeit nicht in Stufe 1 befinden: Wenn die Inzidenz von 100 fünf Tage in Folge unterschritten wird, erfolgt zwei Tage danach die Umsetzung von Stufe 1 (Coronaschulverordnung §7a Nr. 5). Wird die Inzidenz von 100 regional für drei Tage in Folge überschritten, erfolgt ebenfalls zwei weitere Tage später der Schritt in die Stufe 2, die keinen Präsenzunterricht vorsieht (Coronaschulverordnung §7a Nr. 2).

Neue Regelung schon in Kürze möglich

Während die Regelungen rund um die Schule mittlerweile bis zum 10. Juni gelten, läuft die aktuell gültige Coronaverordnung am 22. Mai aus. Eine Verlängerung bzw. Neufassung ist zu erwarten. Ob die Kopplung von Schule und Sport dann weiter bestehen wird, bleibt abzuwarten.



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