Saisonwertung in MV: Schwierige Situationen erfordern schwierige Entscheidungen


22.04.2021
Verband • Kreisverbände • Spielbetrieb • Männer • Frauen • Junioren • Juniorinnen

Die Coronapandemie hat den Amateurfußball in Mecklenburg-Vorpommern fest im Griff. Dies ist – mit Ausnahme einer zwischenzeitlichen "Verschnaufpause" mit dem möglichen Freundschafts- und Pflichtspielbetrieb zwischen Juli und Oktober 2020 – seit nunmehr über einem Jahr der Fall. Seit Mitte März des vergangenen Jahres werden die Entscheidungen seitens des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LFV) und seiner angeschlossenen sechs Kreisfußballverbände (KFV) dabei ausschließlich auf Grundlage der jeweils gültigen staatlichen bzw. behördlichen Verfügungslagen getroffen. Dies galt sowohl für die vorzeitige Beendigung der Saison 2019/2020, als auch für den kürzlich am 6. April 2021 beschlossenen Umgang in größtenteils selbiger Form mit der Saison 2020/2021. "Es war, ist und bleibt weiterhin eine außergewöhnliche Situation", macht LFV-Präsident Joachim Masuch deutlich.

Sportliche Beendigung war von allen Seiten gewünscht aber nicht umsetzbar

Es sei vorangestellt, dass allen Verantwortlichen in beiden Spieljahren eine sportliche Entscheidung in allen Wettbewerben selbstverständlich am liebsten gewesen wäre. Allein, weil dies bedeuten würde, dass der Ball auf den Plätzen in Mecklenburg-Vorpommern bei Alt und Jung in Training und Spiel hätte rollen dürfen.

Gleichzeitig hätte dies auch verhindert, dass Entscheidungen am oft zitierten "grünen Tisch" notwendig geworden wären. Allerdings führte daran schlussendlich und in Anbetracht der Gesamtlage sowie der jeweiligen Entwicklung der Pandemie aber (leider) kein Weg vorbei. "Als Verband sehen wir uns stets als Teil des Amateursportes in Mecklenburg-Vorpommern und der Gesundheitsschutz hat oberste Priorität", so Joachim Masuch. Eine wesentliche Rolle spielte dabei zudem der Umstand, so früh wie möglich Klarheit für die Vereine zu schaffen, sofern absehbar sei, dass der Spielbetrieb nicht mehr aufzunehmen ist. Dies ist – unabhängig von einer zustimmenden, neutralen oder ablehnenden Haltung seitens der Vereine zu den getroffenen Inhalten der grundsätzlichen Entscheidung – gelungen.

"Solidarität untereinander in diesen Zeiten extrem wichtig"

Innerhalb einer solchen Notwendigkeit galt es in diesem Jahr zum zweiten Mal abzuwägen, eine Saison zu annullieren oder aber auf Basis der ausgetragenen Spiele eine Wertung vorzunehmen. Schon zu Beginn war in diesem Zusammenhang klar: Es wird immer Betroffene geben. Das haben sowohl die Verbände als auch die Vereine im Vorfeld gewusst. Dies ist der außergewöhnlichen Situation geschuldet. "Deswegen ist die Solidarität untereinander in diesen Zeiten auch so extrem wichtig", sagt Olaf Granzow, Vizepräsident für Wirtschaft und Finanzen des LFV.

Im Zuge dessen ist innerhalb der zuständigen spielleitenden Stellen und schlussendlich auch im erweiterten LFV-Vorstand der mehrheitliche Entschluss gefallen, für die Saison 2020/2021 dieselben Kriterien anzuwenden, wie in der ebenfalls vorzeitig beendeten Spielzeit 2019/2020. "Diese Entscheidung wollen wir auf diesem Wege noch einmal im Detail erläutern und nehmen damit gleichzeitig Stellung zu den auf verschiedene Weisen eingegangenen Verlautbarungen einiger Vereine, die sich kritisch bzw. hinterfragend an uns gewendet haben", erklärt Joachim Masuch.

Abstieg: In schwerer Lage möglichst wenig negative Auswirkungen

Die Entscheidung, keine Absteiger festzulegen bzw. zu ermitteln, basiert auf dem vorrangigen Ziel bzw. dem dringend notwendigen Empfinden, in dieser weiterhin ungewissen Lage zumindest sportlich möglichst wenig negative Auswirkungen für die Vereine entstehen zu lassen. Dies geschah darüber hinaus in Anbetracht der Tatsache, dass bereits in der Vorsaison trotz eines höheren Grades an Spieldurchführungen auf Absteiger verzichtet wurde. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit des freiwilligen Abstieges in die nächsttiefere Spielklasse beibehalten, um den Vereinen diese Option für die Planung der kommenden Spielzeit und ggf. in Anbetracht von Entwicklungen in den einzelnen Mannschaften (z.B. Mitgliederrückgang) erneut geben zu können. Auch ein Großteil der anderen Landesverbände des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verzichtet in seinen Entscheidungen zum Umgang mit der Saison auf sportliche Absteiger.

Aufsteiger: Ganz oder gar nicht

Dieser Verzicht gilt anderorts in vielen Fällen auch für Aufsteiger, wobei oftmals für den Schritt in den überregionalen Spielbetrieb (z.B. Verbandsliga in die Oberliga) eine Ausnahmeregelung – und das zum Teil trotz kompletter Annullierung – getroffen wurde. Der LFV und ein Großteil der KFV haben sich ganz bewusst nicht für diesen Weg entschieden. Neben der genannten möglichen Sonderregelung für den Aufstieg in den überregionalen Spielbetrieb gab es auch seitens der Mehrheit der KFV den Wunsch, den Aufstieg in die Landesebene zu ermöglichen. Für die Verantwortlichen gab es daher zusammenfassend keinen triftigen Grund, den Aufstieg lediglich an diesen Schnittstellen zu ermöglichen und ihn innerhalb anderer Ebenen zu verweigern. Vielmehr wurde erneut der Aufstieg in allen Spielklassen ermöglicht.

Für die Ermittlung der Aufsteiger musste in diesem Zusammenhang eine Basis gefunden werden. Analog zur Vorsaison findet die Quotientenregel Anwendung. Dabei wurde im besten Ermessen gehandelt, in dem Wissen, dass nicht alle Meinungen von Vereinen oder aber Tabellensituationen in den einzelnen Wettbewerben unter einen Hut zu bekommen sind. Grenzfälle waren sowohl im vergangenen Spieljahr als auch bei der neuerlichen Entscheidung in diesem Jahr unvermeidbar. Die Quotientenregel ist derweil auch auf zahlreichen anderen Ebenen (u.a. Regional- und Oberliga des NOFV) die Grundlage zur Ermittlung von Aufsteigern.

Unabhängig vom tatsächlichen sportlichen Wert der vorzeitig beendeten Saison sollten aus Sicht der LFV- und KFV-Verantwortlichen bis dahin gezeigte gute Leistungen auch im positiven Sinne belohnt werden. Unter den genannten Umständen ist zudem festzuhalten, dass der Aufstieg des einen nicht zugleich das Leid eines anderen ist. In schwierigen Zeiten ist hier abermals Solidarität innerhalb der Fußballgemeinschaft gefragt.

Schwierige Konstellation im Pokal

Die Sieger in einigen Pokalwettbewerben auf Kreis- und Landesebene bei den Herren und Frauen sollen derweil per Option möglichst noch auf sportlichem Wege ermittelt werden. Das gilt auch für den Lübzer Pils Cup der Herren und den Polytan-Cup der Frauen. Über diese Wettbewerbe entsendet der LFV jeweils einen Vertreter in den nachfolgenden DFB-Pokal.

Der zeitliche Rahmen ist dahingehend jedoch klein: Angesichts der ausstehenden Termine in beiden Wettbewerben muss der flächendeckende Trainingsbetrieb möglichst ohne jegliche Einschränkung – also auch ohne Testpflicht – ab spätestens Mitte bzw. Ende Mai 2021 und die Austragung von Sportveranstaltungen (ggf. ohne Zuschauer) ab spätestens Mitte Juni 2021 möglich sein. Nur unter diesen beiden Grundvoraussetzungen wird der LFV seine Pokalwettbewerbe auf sportlichem Wege überhaupt fortsetzen können. Dabei ist nicht auszuschließen, dass es auch hier noch zu pandemiebedingten Einzelfallentscheidungen kommen könnte (z.B. Ausscheiden bei Quarantäne einer Mannschaft), welche abermals die Solidarität der verbliebenen Teilnehmer erfordern würde.

Sofern die sportliche Beendigung der Cup-Wettbewerbe nicht möglich ist – und die Hoffnung ist angesichts der zurückliegenden politischen Entscheidung in Bezug auf dem Amateursport leider sehr begrenzt – greift jeweils die am 6. April 2021 ebenfalls beschlossene allgemeine Regelung zum Umgang mit Pokalwettbewerben. Sie besagt, dass – im Falle eines nachgelagerten Wettbewerbs mit Meldefrist in der Folgesaison 2021/2022 – jeweils die noch im Pokalwettbewerb vertretene, sportlich bestplatzierte Mannschaft aus der höchsten Spielklasse, in der Mannschaften aus Mecklenburg-Vorpommern spielen, als Teilnehmer für den nachgelagerten Wettbewerb benannt wird. Dies ist auch im Nachwuchs der Fall, da die Vollendung aufgrund der Terminenge und der frühen Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern schon frühzeitig absehbar nicht auf sportlichem Wege erfolgten konnte.

Es steht dabei außer Frage, dass es sehr schwer ist, eine Basis für die Ermittlung des MV-Teilnehmers fernab des sportlichen Wettkampfes im Bereich eines spielklassenübergreifenden Wettbewerbes ohne unmittelbare Vergleichsmöglichkeit (wie es u.a. der Landespokal nun einmal ist) zu finden. Doch ganz unabhängig davon, dass der Pokal bekanntermaßen seine eigenen Gesetze hat und auch sportliche Überraschungen zu dessen Attraktivität beitragen, war und ist unter anderem das Losen des Teilnehmers nicht angedacht bzw. nicht angebracht. Verschiedenste Faktoren, gerade im sportlichen Bereich, finden in einem derartigen Verfahren schlichtweg keinerlei Beachtung. Das gilt auch trotz der Tatsache, dass sich der F.C. Hansa Rostock als klassenhöchster MV-Verein derzeit auf dem besten Weg befindet, die 1. Runde im DFB-Pokal über eine entsprechende Platzierung in der 3. Liga zu erreichen. Deshalb wurde hier analog zur Vorsaison gehandelt. Dabei ist bzw. sollte allen Verantwortlichen bewusst sein, dass diese Entscheidung ein besonders hohes Maß von Akzeptanz und Solidarität erfordert.



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