Fußballspiele vor Publikum ab 11. Juni möglich


11.06.2021
Spielbetrieb • Männer • Frauen • Junioren • Juniorinnen

Mit einer weiteren Änderung der Coronaverordnung hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern einen im zuvor veröffentlichten Perspektivplan festgehaltenen Schritt für den Amateursport als rechtliche Rahmenbedingung übernommen. Demnach ist der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport in allen Sportarten und Altersklassen ab dem 11. Juni auch wieder mit Zuschauenden zulässig (siehe Coronaverordnung, § 2 Nr. 21).

Bis zu 2.500 Personen im Freien möglich, Begrenzung auf 250 für Sportanlagen ohne Sitzplätze

Dabei sind nach aktueller Verordnungslage pro Veranstaltung bzw. pro Spiel im Freien ab dem 11. Juni und unter Einhaltung entsprechender Auflagen insgesamt max. 600 Personen zulässig. Zu den Auflagen gehört unter anderem das Vorhandensein bzw. die Nutzung von Sitzplätzen. Sofern auf Sportanlagen nur Stehplätze zur Verfügung stehen, ist die Kapazität auf 250 Personen begrenzt (siehe Coronaverordnung, Anlage 44, Abschnitt 1, Nr. 2). Jegliche Veranstaltungen müssen bei der zuständigen lokalen Gesundheitsbehörde im Vorfeld angezeigt werden. Die Gesamtzahl der Personen umfasst neben den Zuschauenden stets auch die Aktiven, Trainer:innen, Betreuer:innen und die Spieloffiziellen sowie alle weiteren Verantwortlichen zur Absicherung und Durchführung der Veranstaltung (z.B. Ordnungsdienst, medizinisches Personal). Vollständig geimpfte oder genesene Personen haben keinen Sonderstatus und werden auf die Gesamtkapazität mit angerechnet.

Für größere (Sport-)Veranstaltungen im Freien sind mit einem entsprechenden Antrag bei der zuständigen lokalen Gesundheitsbehörde bis zu 2.500 Personen möglich (siehe Coronaverordnung, Anlage 44, Abschnitt 1, Nr. 2).

Maskenpflicht für Zuschauende auf dem Anlagengelände

Für die Besucher:innen der Veranstaltung besteht Maskenpflicht mit entsprechenden Mindeststandard (medizinische Masken). Die Mund-Nase-Bedeckung darf abgenommen werden, sobald der Sitzplatz eingenommen wurde oder aber der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den eingenommenen Stehplätzen eingehalten wird.

Hygiene- und Sicherheitskonzepte bleiben das A & O

Die allseitige Umsetzung eines vorhandenen Hygiene- und Sicherheitskonzeptes (u.a. mit Wegeleitsystem, Erfassung der anwesenden Personen) gehört zu den wesentlichen Grundvoraussetzungen für die Durchführung derartiger Events im Sportbereich. Unter diesen Umständen ist u.a. auch der Verkauf von Speisen und Getränken gestattet. Dies kann im Außenbereich unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften geschehen, die Mitnahme in den Zuschauerraum ist unter Beachtung der gestiegenen Hygienestandards ebenfalls möglich.

Größere Trainingsgruppen möglich

Die beschlossenen Änderungen erweitern zudem ab 11. Juni auch die Möglichkeiten im Trainingsbetrieb. So steigt die Zahl der teilnehmenden Sportler:innen bzw. Anleitungspersonen am vereinsbasierten Sportbetrieb im Freien auf 50 (statt bisher 25). Im Bereich des Individualsports muss die definierte Vorgabe im Bereich der Kontaktbeschränkungen eingehalten werden.



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