Saison 2019/2020: Quotientenregel ist Hauptkriterium für Abschlusswertungen


27.05.2020
Verband • Spielbetrieb • Verbandsliga • Landesliga • Landesklasse • Landespokal • Männer • Frauen • Junioren • Juniorinnen

Der erweiterte Vorstand des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LFV) hat auf einer weiteren außerordentlichen Sitzung gemeinsam mit den sechs zugehörigen Kreisfußball- bzw. Fußballverbänden (KFV) am 26. Mai 2020 die Beschlüsse zur Wertung der Saison 2019/2020 vorgenommen.

Die Abschlussstände in allen Spiel- und Altersklassen werden demnach unter Zuhilfenahme der Quotientenregel (Anzahl der erzielten Punkte geteilt durch Anzahl der ausgetragenen Spiele) zu einem definierten Zeitpunkt ermittelt. Dabei werden die jeweiligen Ranglisten mit den Vereinsergebnissen absteigend sortiert. Darüber hinaus wird es in der Saison 2019/2020 keine Absteiger geben. Ausgenommen sind Vereine, die eine Mannschaft bis zum 13. März 2020 – seinerzeit wurde der Spielbetrieb in ganz Mecklenburg-Vorpommern offiziell ausgesetzt – offiziell vom Spielbetrieb zurückgezogen haben. Weiterhin können die Klubs im Zuge des am 28. Mai 2020 beginnenden Meldefensters für die neue Saison 2020/2021 bis zum 15. Juni freiwillig auf den Verbleib in ihrer bisherigen Spielklasse verzichten. Die jeweiligen Aufsteiger in die nächsthöheren Spielklassen ergeben sich derweil anhand der vor der Saison getroffenen Regelungen in den zuständigen Verbänden. Es wird keine Meister, sondern ausschließlich Staffelsieger geben.

Die aktuelle Spielserie 2019/2020 läuft regulär zum 30. Juni 2020 aus. Dies hatte der erweiterte LFV-Vorstand bereits vor knapp drei Wochen auf einer außerordentlichen Sitzung beschlossen. Angesichts der aktuellen Situation rund um die Coronapandemie und der bestehenden behördlichen Regelungen hinsichtlich Abstandhaltung und der Durchführung von Veranstaltungen wurde die Saison in diesem Zusammenhang für vorzeitig beendet erklärt. Diese Entscheidung richtete sich letztlich auch nach dem mehrheitlichen Votum der Vereine, welches im Vorfeld eingeholt wurde. Zudem wurde eine mehrköpfige Arbeitsgruppe unter der Leitung von Ulf Kuchel (Vorsitzender im LFV-Spielausschuss) ins Leben gerufen, um ein Szenario für die Saisonwertung vorzubereiten.

„Nachdem wir unseren Vereinen vor wenigen Wochen schon Klarheit im zeitlichen Umgang mit der Saison 2019/2020 verschaffen konnten, ist dies nun auch hinsichtlich der Bewertung des bisherigen sportlichen Geschehens der Fall. Im Amateurfußball befinden wir uns weiterhin in einer außergewöhnlichen Situation, die für die Vereine als auch die Verbände nicht vorhersehbar war. Insofern waren und sind wir uns unserer Verantwortung bewusst, bei diesen notwendig zu treffenden Entscheidungen stets im Sinne einer deutlichen Mehrheit unserer Mitglieder und Vereine zu handeln. Dieses ist mit der nun erfolgten Wertung der am 30. Juni 2020 endenden Saison erfolgt. Mir ist weiterhin sehr wichtig zu betonen, dass wir für ganz Mecklenburg-Vorpommern – den Landesverband und die sechs Kreisfußballverbände – eine einheitliche Vorgehensweise bei der laufenden Saisonbewertung erreichen konnten", sagt LFV-Präsident Joachim Masuch.

Bastian Dankert, LFV-Geschäftsführer und Leiter des Krisenstabs, stellt fest: „Wir haben von Beginn an in enger Zusammenarbeit sehr vertrauensvoll mit den Kreisverbänden agiert. In teils schwierigen Momenten der Coronakrise mit vielen kurzfristigen Entwicklungen in verschiedene Richtungen haben wir uns nicht treiben lassen und jederzeit die Ruhe bewahrt. Nunmehr ist uns mit den beschlossenen Kriterien für die Wertung der aktuellen Saison ein Abschluss dieser und ein sehr wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zur hoffentlich bald einkehrenden Normalität gelungen. Ich möchte hervorheben, dass die vielen persönlichen Gespräche mit Vereinsvertretern deutlich gemacht haben, wie sehr die Fußballfamilie in solch einer schwierigen Situation in Mecklenburg-Vorpommern zusammensteht und Solidarität mit unseren nicht immer leicht zu treffenden Entscheidung zeigt."

"Das Fundament für das Vorgehen bis hierhin bildete das Ergebnis der seinerzeit durchgeführten Vereinsumfrage. Für den aktuellen Prozess gibt es aus der Vergangenheit allerdings keinerlei Beispiele, die für die tatsächliche Entscheidungsfindung zu Rate gezogen werden konnten. Dennoch haben wir im erweiterten Vorstand in den vergangenen Wochen und Monaten in unseren gewählten Funktionen als Vertreter der Vereine durchgehend zumeist einvernehmliche Beschlüsse fassen können. Dies gilt nun auch für die Wertung der Saison 2019/2020. Wir hoffen nunmehr, dass wir gemeinsam mit den Vereinen den Weg aus der Pandemie finden werden, auch wenn dieser weiterhin nur Stück für Stück erfolgen kann", erklärt Dieter Möller, der als Vorsitzender des Kreisfußballverbandes Warnow einer von sechs Kreisvertretern im erweiterten LFV-Vorstand ist.

„Die Quotientenregelung ist von allen unsportlichen Lösungen, die im Zuge der zurückliegenden Entwicklungen leider notwendig geworden sind, noch die Beste. Ein Dank geht an alle Mitglieder der AG Spielbetrieb für die konstruktive Zusammenarbeit. Das größte Problem wartet aber noch auf uns: Die Planung einer Saison 2020/2021, von der gegenwärtig niemand weiß, wann sie überhaupt beginnt“, sagt Ulf Kuchel, Leiter der gebildeten AG Spielbetrieb. Diese wird nach der gestrigen Entscheidung nicht aufgelöst, sondern in den kommenden Tagen und Wochen gemeinsam Ideen und Modelle für die Durchführung der bevorstehenden Spielzeit erörtern.

Unabhängig von den getroffenen Entscheidungen zur Saisonwertung 2019/2020 – die entsprechenden Ranglisten werden in Kürze auf den Internetseiten des LFV (siehe Linkliste am Ende des Beitrags) und der KFV sowie auf FUSSBALL.DE veröffentlicht – und den beginnenden Planungen zur neuen Serie 2020/2021 bleibt der Pflicht- und Freundschaftsspielbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern vorerst bis auf Weiteres ausgesetzt.


Alle wichtigen Informationen zur Saisonwertung 2019/2020

Quotientenregel

Für Spielklassen im Ligamodus (Hin- und Rückspiel) und Dreierrunden gilt:
Die Ermittlung der Abschlusswertungen in allen Altersklassen erfolgt über die Anwendung der Quotientenregelung unter Berücksichtigung aller tatsächlich zur Austragung gekommenen bzw. gewerteten Meisterschaftsspiele (Ausnahme: Spiele gegen zurückgezogene Teams). bis zum 13. März 2020.

Für Spielklassen mit ein- oder mehrstaffeligen Vorrunden und anschließenden Meister- und/oder Platzierungsrunden bzw. staffelübergreifenden Entscheidungsspielen gilt:
Die Ermittlung der Abschlusswertungen in allen Altersklassen erfolgt über die Anwendung der Quotientenregelung unter Berücksichtigung aller tatsächlich zur Austragung gekommenen bzw. gewerteten Meisterschaftsspiele (Ausnahme: Spiele gegen zurückgezogene Teams) vor Beginn der Meister- und/oder Platzierungsrunden bzw. staffelübergreifenden Entscheidungsspiele unter Bildung einer Gesamtrangliste.

Bei Gleichheit des ermittelten Quotienten gilt:
Bei Vereinen mit einem gleichen Quotienten in einer Abschlusswertung entscheidet über die Platzierung zunächst die Tordifferenz, bei Gleichheit die höhere Anzahl der geschossenen Tore und bei hier ebenfalls vorliegender Gleichheit das Spiel bzw. die Spiele gegeneinander. Sollte auch hier keine Entscheidung möglich sein, entscheidet das Los.

Auf- & Abstieg

Für die Aufstiegsregelung gilt:
Die Aufsteiger werden unter Beachtung der Auf- und Abstiegsregeln der Saison 2019/2020 des LFV bzw. der jeweiligen KFV ermittelt.

Für die Abstiegsregelung gilt:
In der Saison 2019/2020 gibt es keine sportlichen Absteiger. Alle bis zum 13. März 2020 und nach dem 15. Juni 2020 erklärten Rückzüge von Vereinen werden in sämtlichen Spiel- und Altersklassen gemäß § 9 Nr. 7 der LFV-Spielordnung behandelt. Vereine können darüber hinaus ihren freiwilligen Verzicht auf den Verbleib in einer Spielklasse mit dem verbundenen Abstieg in die nächsttiefere Spielklasse über den Vereinsmeldebogen im DFBnet im offiziellen Meldezeitraum vom 28. Mai 2020 bis 15. Juni 2020 anzeigen.

Pokal

Für Pokalwettbewerbe der Saison 2019/2020 gilt:
Sollte ein Pokalsieger für die Saison 2019/2020 in einer Altersklasse nicht sportlich ermittelt werden können, wird – im Falle eines nachgelagerten Wettbewerbs mit Meldefrist in der Folgesaison 2020/2021 – jeweils die noch im Pokalwettbewerb vertretene, sportlich bestplatzierte Mannschaft aus der höchsten Spielklasse, in der Mannschaften aus Mecklenburg-Vorpommern spielen, als Teilnehmer für den nachgelagerten Wettbewerb benannt.

Darüber hinaus gilt für den Lübzer Pils Cup der Herren:
Die zuvor genannte Regelung gilt auch für den Fall, dass sich der F.C. Hansa Rostock über den Spielbetrieb der 3. Liga direkt für den nachgelagerten Pokalwettbewerb (DFB-Pokal) qualifizieren sollte und der LFV einen weiteren Teilnehmer für den nachgelagerten Pokalwettbewerb zu benennen hat.



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