Überfachliches Kurzschulungsangebot für Vereinsverantwortliche und Coaches


07.01.2021
Verband • Qualifizierung • Kurzschulungen • Lizenzverlängerung • Verein • Service

In Sachen Qualifizierung hat der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern (LFV) für seine mittlerweile über 60.000 Mitglieder für das erste Halbjahr 2021 erneut eine breite Palette an überfachlichen Kurzschulungen zusammengestellt. Das Angebot richtet sich im Wesentlichen an engagierte ehren- oder hauptamtliche Vereinsvertreter:innen in Vorstands- oder anderen Leitungspositionen, aber ebenso an Übungsleiter:innen oder anderweitige beteiligte Personenkreise im Vereinsumfeld. Denn die Inhalte im Veranstaltungen im Bereich der überfachlichen Bildung blicken etwas und zum Teil auch deutlich über das unmittelbare Geschehen auf dem Fußball- oder Trainingsplatz hinaus.

Unter anderem auch mit der Hilfe der Expertise der (externen) Referenten werden sowohl in Online-Formaten (21. Januar: "Kinderschutz" / 18. Februar: "Ordnerschulung" / 10. März: "Zusammenarbeit Kita, Schule und Verein" / 19. - 26. April: „Social Media“) als auch direkt an den sechs neuen Bildungsstandorten in Friedland (26. Mai: "Ehrenamt im Sportverein"), Greifswald (5. Mai: "Wertevermittlung im Kinder- und Jugendfußball"), Lübz (24. Februar: "Ehrenamt im Sportverein"), Prohn (14. April : "Ehrenamt im Sportverein"), Rostock (28. April: "Wertevermittlung im Kinder- und Jugendfußball" / 20. Mai: „AOK-Lebensretter auf dem Fußballplatz“) und Schwerin (19. Mai: "Wertevermittlung im Kinder- und Jugendfußball") interessante Inhalte vermittelt. Das Thema "Finanzen im Sportverein" wird nach Absage der zunächst geplanten Präsenzveranstaltungen nach Ostern erneut aufgegriffen werden. Sobald die Termine feststehen, werden sie auf lfvm-v.de veröffentlicht.

Bei den geplanten Präsenzveranstaltungen wird angesichts der Pandemielage immer erst kurzfristig entschieden werden können, ob eine Durchführung im Rahmen der behördlichen Vorgaben möglich ist. Die Anmeldung für alle Kurzschulungen erfolgt wie gewohnt online im LFV-Veranstaltungskalender im DFBnet.

Veranstaltungen mit Bezug zum Trainerwesen können für Lizenzverlängerung angerechnet werden

Die Vielfalt der Themen kann dabei nicht nur der Vereinsentwicklung an sich, sondern auch den einzelnen Trainer:innen zu Gute kommen. Pro Verlängerungszeitraum einer B- oder C-Lizenz (drei Jahre) können bis zu fünf der insgesamt 20 notwendigen Lerneinheiten (LE) mit überfachlichen Kurzschulungen mit Bezug zum Trainerwesen angerechnet werden. Das gilt im aktuellen Programm für die Teilnahme an den Veranstaltungen in den Bereichen "Kinderschutz" (3 LE), "Wertevermittlung im Kinder- und Jugendfußball" sowie der "AOK-Lebensretter auf dem Fußballplatz" (je 2 LE). Die Abrechnungsmodalitäten sind in der Finanzordnung des LFV geregelt: Pro LE sind von den Teilnehmer:innen, die eine Anrechnung für die Lizenzverlängerung wünschen, vier Euro zu entrichten.

Über die maximalen fünf Lerneinheiten hinausgehende Teilnahmen von Einzelpersonen an den Veranstaltungen sind natürlich möglich und selbstverständlich auch erwünscht, können dann aber nicht mehr für die Lizenzverlängerung in dem entsprechenden Zeitraum veranschlagt werden.


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