Kostenfreie Lizenzverlängerung für auslaufende B- und C-Trainerlizenzen bis 2021 möglich


18.09.2020
Qualifizierung • Trainer • Lizenzverlängerung

Die Einflüsse der im Frühjahr 2020 einsetzenden und noch immer anhaltenden Coronapandemie haben auch vor den Fortbildungsmaßnahmen für Trainer*innen im Besitz der B- oder C-Lizenz nicht Halt gemacht. Auch wenn der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern (LFV) zwischenzeitlich mit Online-Seminaren bzw. -Modulen in diesen Bereichen aufwarten konnte und mittlerweile auch geplante Fortbildungsveranstaltungen in Bergen, Pasewalk (Futsal) und Warnemünde wieder stattfinden können, wurde für Coaches, deren Trainerlizenz am Ende des Jahres ausläuft, eine Übergangslösung geschaffen.

Demnach können die Ende 2020 auslaufenden Trainerlizenzen kostenfrei für ein Jahr bis zum Ende des Jahres 2021 verlängert werden. Hierfür müssen sich die Interessenten, die die notwendigen Lerneinheiten nicht aufweisen können, bis spätestens 30. Oktober 2020 per E-Mail (andreas.toerl[at]lfvm-v.de) unter Angabe der notwendigen persönlichen Daten (Vorname, Name, Geburtsdatum, Lizenznummer) beim LFV für den entsprechenden Vorgang melden. Diese Option gilt ausdrücklich nicht für bereits abgelaufene Lizenzen aus den Vorjahren!

Im Normalfall müssen Lizenzinhabende im Zeitraum von drei Jahren 20 Lerneinheiten (Fortbildungen, überfachliche Kurzschulungen, DFB-Info-Abende) für eine Verlängerung vorweisen. In den nunmehr möglichen Sonderfällen wird dieser Zeitraum auf vier Jahre ausgedehnt. Damit soll die Möglichkeit zur Absolvierung der fehlenden Einheiten gewährleistet werden. Ein entsprechendes Zusatzdokument zusätzlich zum bis Ende des Jahres gültigen Lizenzausweis wird kurzfristig durch den LFV zur Verfügung gestellt. Erst bei entsprechender Erfüllung der Vorgaben wird den Trainer*innen ein neuer Ausweis im Rahmen der normalen Lizenzverlängerung im Jahr 2021 zur Verfügung gestellt. Dieser ist dann bis Ende 2023 gültig. Somit bleibt es innerhalb dieser Sonderregelung dennoch bei einem Verlängerungszeitraum von insgesamt drei Jahren.

Trainer*innen, die ihre 20 Lerneinheiten bereits absolviert haben, können ihren Antrag auf Lizenzverlängerung (für Lizenzen mit Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2020) wie bislang gewohnt beim LFV stellen.


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