Urteil: SV Grün-Weiß Ferdinandshof nach Rückzug erster Absteiger aus der Landesklasse II
Der Verhandlungsausschuss III des Sportgerichtes des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LFV M.-V.) hat im Falle des freiwilligen Rückzuges des SV Grün-Weiß Ferdinandshof aus der Landesklasse II der Herren eine Entscheidung getroffen.
"Die Mannschaft gilt als erster Absteiger. Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs der I. Herrenmannschaft des Vereins SV GW Ferdinandshof 47 ist nur in der untersten Spielklasse des jeweiligen KFV/FV möglich. Alle von der Mannschaft ausgetragenen Spiele werden annulliert", heißt es im Urteil.
Die Tabelle der Landesklasse II wurde entsprechend aktualisiert. Die Liga nimmt den Spielbetrieb am 11. März wieder auf, dann nur noch mit 13 aktiven Mannschaften.
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