Ordnungsänderungen mit Wirkung zum 1. Juli 2022
Auf dem 3. Außerordentlichen Verbandstag des Landesfußballverbandes (LFV) am 10. Juni in Güstrow wurde von den anwesenden Delegierten über zahlreiche Anträge zu Satzungs- und Ordnungsänderungen abgestimmt. Während die beschlossenen Satzungsänderungen erst mit der Eintragung in das Vereinsregister Gültigkeit erlangen, sind die Anpassungen der einzelnen Ordnungen (Spiel-, Schiedsrichter, Rechts- und Verfahrens-, Finanz- und Bildungsordnung) allesamt mit dem Beginn der Saison 2022/2023 – also ab dem 1. Juli 2022 – gültig. Nebst den einzelnen Änderung in der nachfolgenden Übersicht sind die einzelnen Dokumente in ihrer Gesamtheit wie gewohnt im Servicebereich von www.lfvm-v.de verfügbar.
Spielordnung
§ 5 Spieldurchführung / Nr. 4 Bst. dAnpassung/Ergänzung • Wirksamkeit: 1. Juli 2022 | ||||||||||||||||||||||||||
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Die Regelung für die Stammspielerqualifikation in der VL-Frauen legt der AFM jeweils vor Beginn eines jeden Spieljahres in seinen Richtlinien in Abhängigkeit von der Anzahl der Mannschaften und der Spielorganisation verbindlich fest. Scheidet eine Mannschaft eines Vereins während der laufenden Saison aus dem Spielbetrieb aus, erlöschen damit für deren bisherige Spieler auch die in dieser Mannschaft erworbenen Stammspielerqualifikationen. Für Spieler anderer Vereine werden Spiele gegen diese Mannschaft auch nach deren Rückzug für ihre Stammspielerqualifikation weiterhin angerechnet.n. |
§ 8 Pflichtspiele und Spielwertung / Nr. 2Anpassung/Ergänzung • Wirksamkeit: 1. Juli 2022 |
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§ 15 Wechsel innerhalb des Vereins / Nr. 2Anpassung/Ergänzung • Wirksamkeit: 1. Juli 2022 |
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Schiedsrichterordnung
§ 2 AufgabenNeue Nr. 10 • Wirksamkeit: 1. Juli 2022 |
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§ 5 Schiedsrichter und deren Ansetzung / Nr. 2Anpassung/Ergänzung • Wirksamkeit: 1. Juli 2022 |
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§ 5 Schiedsrichter und deren Ansetzung / Nr. 3Anpassung/Ergänzung • Wirksamkeit: 1. Juli 2022 |
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§ 5 Schiedsrichter und deren Ansetzung / Nr. 7Anpassung/Ergänzung • Wirksamkeit: 1. Juli 2022 |
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§ 6 Einteilung in Leistungsklassen/Altersbegrenzungen / Nr. 1Streichung letzter Satz • Wirksamkeit: 1. Juli 2022 |
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§ 6 Einteilung in Leistungsklassen/Altersbegrenzungen / Nr. 2Anpassung/Ergänzung letzter Satz • Wirksamkeit: 1. Juli 2022 |
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§ 7 RechtssprechungNeue Nr. 10 • Wirksamkeit: 1. Juli 2022 |
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§ 8 AhndungsmaßnahmenAnpassung/Ergänzung • Wirksamkeit: 1. Juli 2022 |
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§ 9 BeschwerderechtAnpassung/Ergänzung • Wirksamkeit: 1. Juli 2022 |
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Rechts- und Verfahrensordnung
§ 14 Wiederaufnahme von VerfahrenNeue Nr. 4 • Wirksamkeit: 1. Juli 2022 |
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§ 22 Entscheidungen / Nr. 1Anpassung/Ergänzung • Wirksamkeit: 1. Juli 2022 |
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§ 23 Vollzug von Entscheidungen / Nr. 1Anpassung/Ergänzung • Wirksamkeit: 1. Juli 2022 |
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Finanzordnung
§ 11 AufwandsentschädigungAnpassung • Wirksamkeit: 1. Juli 2022 |
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Bildungsordnung
§ 2 Struktur und AufgabenNeuer Punkt e) • Wirksamkeit: 1. Juli 2022 |
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§ 6 Tätigkeits- und Ausbildungsberechtigungen / Nr. 2Anpassung / Ergänzung • Wirksamkeit: 1. Juli 2022 |
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