Ordnungsänderung: Zweitspielrecht für Juniorinnen erfährt Ausweitung
Der erweiterte Vorstand des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LFV) hat der Dringlichkeit wegen eine sofort wirksame Änderung in der Jugendordnung beschlossen. Die neue bzw. erweiterte Möglichkeit des Zweitspielrechts für Juniorinnen in höheren Spielklassen dient der Talentförderung und Stärkung des Mädchenfußballs.
Jugendordnung
§ 12 Teilnahme am Spielbetrieb / Nr. 2.2Ergänzung Buchstabe d) • Wirksamkeit: sofort |
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