Landesfußballverband baut auf 3G-Regelung bei Veranstaltungen


25.10.2021
Verband • Präsidium • Vorstand • Ausschüsse & Organe • Talentförderung • Qualifizierung • Service

Der Herbst ist da, der Winter naht. Und nicht ganz überraschend nehmen in den kälteren Jahreszeiten auch die Infektionszahlen im Zusammenhang mit der Coronapandemie wieder zu. Das bestehende bzw. geplante Bildungs-, Schulungs- und Talentförderungsangebot des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LFV) in den verbleibenden Monaten des Jahres 2021 und zu Beginn des Jahres 2022 soll aber dennoch – möglichst ohne größere Ausnahmen in Einzelfällen – vor Ort durchgeführt werden. Entsprechende Vorkehrungen wurden nun getroffen.

Zur Aufrechterhaltung solcher Präsenzveranstaltungen (hierzu zählen auch LFV-Gremiensitzungen) setzt der LFV daher – neben der weiterhin wichtigen Beachtung von Hygiene- und Abstandsregelungen und weiteren Bestandteilen Coronaverordnung des Landes – hinsichtlich der Teilnehmenden konsequent auf die Anwendung der 3G-Regel. Dies umfasst im Kern, dass ausnahmslos vollständig geimpfte, genesene und getestete Personen an LFV-Veranstaltungen bzw. Maßnahmen teilnehmen dürfen. Eine konkrete Aufstellung, wie die drei Stufen definiert sind, ist unter www.lfvm-v.de/corona/veranstaltungsregeln aufgeführt.

Gänzlich neu ist die 3G-Regel nicht. Sie wurde bereits in den zurückliegenden Wochen und Monaten, unabhängig von der Risikostufe, in Abstimmung mit den Behörden bei einem Großteil der Veranstaltungen umgesetzt. Deutlicht reduziert wird in diesem Zusammenhang jedoch die Akzeptanz bzw. das Angebot von Selbsttestungen unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn unter Aufsicht durch den LFV. Selbsttests werden fortan nur noch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bei Veranstaltungen innerhalb der Ferien kostenfrei zur Verfügung gestellt und anerkannt. Schüler:innen ohne Impfung gelten ansonsten durch die vorgeschriebene regelmäßige Testung im Schulalltag als getestet.

"In Zeiten der Pandemie hat die Sorgfalt gegenüber unseren Mitmenschen einen sehr großen Stellenwert. Das gilt auch für den Landesfußballverband und dessen Aufgabe als Dienstleister für seine Vereine und all die ehrenamtlich engagierten Personen und Aktiven. Dem wollen wir mit der konsequenten Anwendung der 3G-Regel im Sinne eines möglichst hohen Infektionsschutzes nachkommen. Dadurch bleiben die vielfältigen Angebote auch weiterhin jedem zugänglich", sagt LFV-Präsiden Joachim Masuch.

Sollten aufgrund gesonderter Entwicklungen orts- bzw. veranstaltungsabhängig restriktivere Handhabungen (z.B. 2G-Regel) notwendig sein, werden die Teilnehmer:innen vorab gesondert informiert. Unabhängig von den Regelungen zur Durchführung von Präsenzveranstaltungen jeglicher Art bietet der LFV gerade im Bereich der Fortbildungen und Kurzschulungen weiterhin zahlreiche Digitalformate an. Diese sollen auch im Jahr 2022 so bleiben.


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