Kinderschutz wird elementarer Bestandteil der Trainer:innenausbildung in MV


28.01.2021
Qualifizierung • Trainer • Kurzschulungen • Trainerausbildung

Der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern (LFV) setzt zu Beginn des Jahres ein wichtiges Zeichen in Sachen gesellschaftlicher Verantwortung: Ab sofort ist das Thema "Kinderschutz"für alle angehenden Trainer:innen in den Ausbildungsstufen der B- und C-Lizenzobligatorischer Part für den Erhalt der Lizenz. Die entsprechend neu strukturierten Kurzschulungen des LFV werden unter anderem in diesem Zusammenhang nunmehr fortlaufend angeboten. Die ca. zweistündigen Kurzschulungen sind separat zu absolvieren – entweder im Zeitraum der Ausbildung, davor oder zeitnah im Anschluss, wobei die Lizenz im letzteren Fall erst entsprechend verspätet ausgestellt wird.

Der LFV reagiert damit auf die gestiegene Bedeutung des Themas im sozialen Zusammenleben und der damit verbundenen Rolle des Fußballsports. "Vereine und speziell die einzelnen Mannschaften sind für Kinder und Jugendliche in vielerlei Hinsicht eine wichtige und entscheidende Anlaufstelle. Es soll sichergestellt werden, dass die verantwortlichen Trainer:innen vor Ort sensibilisiert sind und helfen können, wenn es notwendig sein sollte", erklärt LFV-Mitarbeiterin Marij Duhra.

Schwer erkennbare Umstände wie z.B. Vernachlässigungen, Machtmissbrauch und Grenzüberschreitungen sowie körperliche oder seelische Gewalt bzw. Mobbing gegen Heranwachsende im privaten Umfeld oder aber auch im Vereinsleben sollen möglichst wenige Menschen betreffen. Dafür müssen Organisationen wie z.B. die Vereine und die jeweiligen Verantwortungsträger:innen im Fall des Falles aktiv werden. Die Sensibilisierung in Sachen Kinderschutz ist dafür ein wichtiger Baustein, denn "die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen stellt eine komplexe Materie dar", so Duhra, die in der LFV-Geschäftsstelle in Rostock Ansprechpartnerin für den Bereich der gesellschaftlichen Verantwortung ist.

Übrigens: Das Thema "Kinderschutz" ist nicht nur für Lizenzanwärter:innen von Bedeutung. Die Kurzschulungen können fortan auch für die Verlängerung der B- und C-Lizenz mit dem Umfang von 3 Lerneinheiten (LE) anerkannt werden. Insgesamt können bis zu fünf der insgesamt 20 notwendigen LE mit überfachlichen Kurzschulungen mit Bezug zum Trainerwesen angerechnet werden. Das gilt im aktuellen Programm nebst dem "Kinderschutz" für die Teilnahme an den Veranstaltungen in den Bereichen "Wertevermittlung im Kinder- und Jugendfußball" sowie der "AOK-Lebensretter auf dem Fußballplatz" (je 2 LE). Selbstverständlich richten sich diese Angebote aber auch Mitstreiter:innen im Verein in Positionen fernab der sportlichen Verantwortung. Die Anmeldung erfolgt wie gewohnt online im LFV-Veranstaltungskalender im DFBnet.


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