Keine Wartezeit mehr

2G+ im Sport: Testpflicht entfällt nach Boosterimpfung


12.01.2022
Verband • Spielbetrieb • Männer • Frauen • Junioren • Juniorinnen • Service

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat die Coronaverordnung zu Jahresbeginn wiederholt angepasst. Unter anderem wurden die Regelungen für den Nachweis von tagaktuellen Coronatests für die Inanspruchnahme von Angeboten unter 2G+-Bedingungen – aus Sicht des Sprorts gehört hierzu unter anderem der Zutritt zur Umkleide, den Sanitärräumen oder den Sporthallen – verändert. Demnach erfüllen Personen, die eine Auffrischungsimpfung ("Boosterimpfung") erhalten haben, diese Bedingung fortan unmittelbar nach der Impfung. Zuvor war dies erst 14 Tage danach möglich.

Was bedeutet 2G+?

  • Es dürfen nur Aktive mit dem Status 2G (geimpft oder genesen) teilnehmen.
  • Kinder unter 12 Jahren sowie Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren (zunächst bis 30. April 2022), Schwangere und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen kassen können, erfüllen diesen Status aktuell auch ohne Impfung oder Genesung.
  • Zusätzlich muss ein Testnachweis (Selbsttest unter Aufsicht vor Ort / Arbeitgeberbescheinigung nicht älter als 24h / Schnelltest nicht älter als 24h / PCR-Test nicht älter als 48h) erbracht werden. Schüler:innen erfüllen diesen Testnachweis außerhalb der Ferienzeit aufgrund der regelmäßigen Testung in den Schulen automatisch mit Vorlage eines entsprechenden Dokumentes (Schüler:innenausweis, Schulbescheinigung). Gleiches gilt für Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben bzw. "geboostert" sind.

Alle weiteren pandemiebedingten Regelungen bzw. Auflagen für den Sport sind weiterhin unter www.lfvm-v.de/corona zu finden. Derzeit befindet sich das komplette Land noch in der Warnstufe "Rot". In dieser ist lediglich der Trainingsbetrieb mit bis zu 25 Personen (15 in Innenräumen) erlaubt. Ausnahmen gelten lediglich für den Profisport bzw. Sportler:innen mit dem Status Bundes bzw. Landeskader.


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