Einführung des Verbandsbeitrages zum 1. Juli 2017


28.10.2016
Verband • KFV Mecklenburgische Seenplatte • FV Nordvorpommern/Rügen • KFV Schwerin-Nordwestmecklenburg • FV Vorpommern-Greifswald • KFV Warnow • KFV Westmecklenburg • AG Spielbetrieb • AG Kinder- und Jugendfußball • Frauen- und Mädchenausschuss • Landesliga • Landesklasse • A-Junioren • B-Junioren • C-Junioren • D-Junioren • Amtliche Mitteilungen

Wie bereits auf den Spieljahreseröffnungsveranstaltungen der Herren im Juli und August vorgestellt und besprochen, wird gleichzeitig mit der Spielklassenstrukturreform 2017/2018 ein Verbandsbeitrag erhoben. Zur Vereinfachung der jährlichen finanziellen Abgaben der Vereine an den Verband umfasst der Verbandsbeitrag die bisherigen Einzelbeiträge Startgebühr, Spielabgaben und Trikotwerbegebühren zusammen. Diesen Beschluss fasste de Vorstand des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LFV M.-V.) auf seiner erweiterten Vorstandssitzung am 27. Oktober in Rostock.


1. Einführung des Verbandsbeitrages

Änderung in der Finanzordnung

Ab 1. Juli 2017 ist gleichzeitig mit der Einführung der neuen Spielklassenstruktur § 18 in der derzeit gültigen Finanzordnung in nachfolgender Form rechtsverbindlich. Dieser enthält die nach den §§ 18, 21 und 25 geltenden Gebühren und Abgaben, wie sie in Vorbereitung des Spieljahres 2016/2017 bei den Spieljahreseröffnungen bekannt gemacht wurden und wie sie im Argumentationspapier des Verbandes aufgeführt sind.


§ 18 Verbandsbeitrag (Gültig ab 1. Juli 2017)

1. Die unten aufgeführten Verbandsbeiträge werden durch den LFV M.-V. jährlich in Rechnung gestellt.

2. Der Verbandsbeitrag beträgt für jede Mannschaft im Spieljahr:

Verbandsliga Herren1.500,00 €
Landesliga Herren900,00 €
Landesklasse Herren600,00 €
Verbandsliga Frauen300,00 €
Vereine ohne Herren oder Frauen auf Landesebene50,00 €

3. Alle nicht in Punkt 2. aufgeführten Altersklassen zahlen keine Verbandsbeiträge. Somit sind alle Nachwuchsmannschaften, die auf Landesebene spielen, eine Herren- oder Frauenmannschaft auf Landesebene des LFV M.-V. stellen, vom Verbandsbeitrag befreit.

4. Die Beiträge in den Kreisen werden durch die KFV/FV eigenständig festgelegt. Diese dürfen den untersten Betrag des Landes, hier Landesklasse, nicht überschreiten

5. Die Startgebühren für Futsalmeisterschaften werden in den Ausschreibungen festgelegt und im Anschluss des Turniers in Rechnung gestellt.


Die Inhalte der §§ 18, 21 und 25 sind aus der Finanzordnung ab dem 1. Juli 2017 zu streichen. Der § 20a – Urteilsgebühren wird dann neu: zum § 21. In der Textausgabe bleibt der § 25 – leer.

2. Zusammenführung der Gebühren und Abgaben

 StartgebührSpielabgabenTrikotwerbung
Verbandsliga Herren460,00 €260,00 €50,00 € je Sponsor
Verbandsliga Frauen130,00 €50,00 €50,00 € je Sponsor
Landesliga Herren310,00 €210,00 €50,00 € je Sponsor
Landesklasse Herren170,00 €100,00 €30,00 € je Sponsor

Ergebnis bei zwei Sponsoren:

VL Herren  = 820,00 €
VL Frauen = 280,00 €
LL Herren = 620,00 €
LK Herren = 350,00 €

Beim neuen Modell mit dem Verbandsbeitrag entfallen für die Vereine die Abgaben für die Startgebühren, Spielabgaben und Trikotwerbegebühren. Für alle Nachwuchsteams deren Herren- oder Frauenmannschaften auf Landesebene Fußball spielen, entfallen die Start- und Trikotwerbegebühren komplett.

Die folgenden Beispiele richten sich nach dem 1. Juli 2016, wenn zu diesem Zeitpunkt der neue Verbandsbeitrag bereits eingeführt gewesen wäre.

Beispiel 1: Verbandsliga

Greifswalder FC
1 Team Verbandsliga: 1.500,00 €
1 Team Landesliga: 900,00 €
1 Team Frauen VL: 300,00 €
Gebühren für 7 Nachwuchsteams und 1 Mädchenteam entfallen: 440,00 €

Rostocker FC
1 Team Verbandsliga H: 1500,00 €
1 Team Landesklasse: 600,00 €
2 Teams Verbandsliga F: 600,00 €
Gebühren für 5 Nachwuchsteams und ein Mädchenteam entfallen: 270,00 €

1. FC Neubrandenburg 04
1 Team Verbandsliga: 1.500,00 €
Gebühren für 8 Nachwuchsteams und eine Mädchenteam entfallen: 520,00 €

Güstrower SC 09
1 Team Verbandsliga H: 1500,00 €
1 Team Landesklasse: 600,00 €
1 Team Verbandsliga F: 300,00 €
Gebühren für 5 Nachwuchsteams entfallen: 320,00 €

SV 90 Görmin
1 Team Verbandsliga H: 1500,00 €
Nachwuchs alle auf Kreisebene, somit Vollzahler aller Nachwuchsteams

Hagenower SV
1 Team Verbandsliga H: 1500,00 €
Gebühren für 3 Nachwuchsteams und ein Mädchenteam entfallen: 240,00 €

Beispiel 2: Landesliga

FSV von 1919 Malchin
1 Team Landesliga: 900,00 €
Gebühren für 2 Nachwuchsteams entfallen: 120,00 €

SG Empor Richtenberg
1 Team Landesliga: 900,00 €
Gebühren für 1 Team entfallen 40,00 €

SG Ludwigslust/Grabow
1 Team Landesliga: 900,00 €
Gebühren für 4 Nachwuchsteams entfallen: 240,00 €

Beispiel 3: Landesklasse

TuS Neukalen
1 Team Landesklasse: 600,00 €
Kein Nachwuchs

FC Rot-Weiß Wolgast
1 Team Landesklasse: 600,00 €
Gebühren für 3 Nachwuchsteams entfallen: 120,00 €

SV Hafen Rostock 1961
1 Team Landesklasse:     600,00 €
1 Team Verbandsliga F:    300,00 €
Gebühren für 5 Nachwuchsteams und ein Mädchenteam entfallen: 380,00 €

SC Parchim
1 Team Landesklasse:     600,00 €
Gebühren für 4 Nachwuchsteams entfallen: 160,00 €

Beispiel 4: Keine Herren, aber Verbandsliga Frauen

FSV 02 Schwerin
1 Team Verbandsliga Frauen: 300,00 €
Gebühren für 1 Nachwuchsteam entfallen: 60,00 €

Beispiel 5: Kein Herren- oder Frauenteam auf Landesebene

SV Chemie 70 Neubrandenburg
Gebühren für 1 Nachwuchsteam entfallen = 50,00 €

Kalkhorster FV Mädchen
Gebühren für 1 Nachwuchsteam entfallen = 50,00 €

3. Erhöhung der Abgaben - Warum?

Das Thema Erhöhung der Abgaben ist im Vorstand behandelt worden, weil:

  • in den letzten Jahren keine Erhöhung mehr stattgefunden hat,
  • die finanzielle Gesamtsituation im LFV M.-V. dazu auffordert,
  • die laufenden Kosten fortwährend steigen.

Genannt werden acht transparente Grundsätze zur Erhöhung:

  • Erste Erhöhung seit 26 Jahren
    Seit Gründung des Verbandes im Juli 1990 sind die Beträge für Start- und Trikotwerbegebühren sowie Spielabgaben gleich geblieben. Auch mit der Umrechnung der Währung von D-Mark in Euro im Jahr 2002 sind die Beträge angepasst worden. Mit dieser Erhöhung soll garantiert werden, dass es definitiv zu keiner weiteren Erhöhung bis zum Verbandstag 2022 kommt. Somit sind sechs Jahre eine verlässliche Planungsbasis für die Vereine.
  • Absicherung des Spielbetriebes hat Priorität
    Mit der Reduzierung von 30 Mannschaften auf Landesebene schützen sich der Verband und seine Vereine, um die Absicherung der Staffelstärke in allen 7 Ligen (1 VL, 2x LL, 4 LK je 16 Teams) zu garantieren. Zu viele Mannschaften mussten in der Vergangenheit bereits frühzeitig aufgrund finanzieller und sportlicher Probleme abgemeldet werden. Die Gefahr des zeitigen sportlichen oder finanziellen Rückzuges wird dadurch verringert.
  • Nachwuchsarbeit wird belohnt
    Vereine mit Nachwuchsmannschaften auf Landesebene werden für die hervorragende Arbeit belohnt und brauchen weder Start- noch Trikotwerbegebühren zahlen.
  • Einnahmendefizit durch Reduzierung
    Durch die Reduzierung von 30 Teams und der Abschaffung des Nachwuchsbeitrages kommt es zu planbaren Einbußen des LFV M.-V. von knapp 37.500,00 €. Die Möglichkeit der Mitgliederbeitragserhöhung wird ebenso bis 2022 durch den Vorstand ausgeschlossen
  • Vereinfachung des Zahlungsverkehrs
    Die Einführung des Verbandsbeitrages vereinfacht das Zahlungsprozedere im Verein und im Verband. Einmalige Rechnungsstellung für den Jahresbeitrag aller auf Landesebene spielenden Mannschaften.
  • Fairness durch Schiedsrichter-Pool
    Zeitgleich mit der Erhebung des Verbandsbeitrages wird der Schiedsrichterpool für alle Mannschaften auf Landesebene ab dem Spieljahr 17/18 eingeführt. Somit werden alle Vereine einer Spielklassenstaffel (Stadt, wie auch ländlicher Raum) den gleichen finanziellen Aufwand für Schiedsrichterkosten haben.
  • Qualität der Verbandsarbeit gestiegen
    Der LFV M.-V. wird seiner Dienstleistungsqualität gerecht. Viele Anfragen und Bitten werden zumeist noch am Tag oder binnen 24 Stunden von Mitarbeitern im Hauptamt wie im Ehrenamt erledigt. Die Sportangebote wurden ausgebaut. Der Vereinsservice sowie die dezentralen Bildungsangebote wurden in den letzten Jahren stark ausgebaut. All dies muss auch in Zukunft finanzierbar sein.
  • Auch in den Vereinen sollte über eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge nachgedacht werden
    Mitgliedsbeiträge sind die zentrale und verlässlichste Einnahmequelle im Verein. Um zukünftig finanziell und wirtschaftlich bestehen zu können, sollte fortwährend eine Beitragsanpassung an die aktuelle Vereinssituation durchgeführt werden. Alles wird stetig teurer (Miete, Energiekosten, Personalkosten, etc.) die Einnahmen (Mitgliedsbeiträge) allerdings sind oftmals über viele Jahre oder gar Jahrzehnte, gleich geblieben.


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